Das Kreissozialamt Reutlingen unterstützt als Teil des Gesamtsystems öffentlicher Fürsorge und Förderung Menschen in Notlagen sowohl beratend als auch finanziell. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Sozialleistungen erhält daher nicht, wer sich selbst helfen kann, zum Beispiel durch Einsatz seines eigenen Einkommens und/oder Vermögens, oder wer die erforderliche Hilfe von anderen erhält. Antragstellende sind grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet.
Organisatorisch sind die Aufgaben auf folgende Sachgebiete verteilt:
Wichtige Hinweise:
Personen, die im Stadtgebiet Reutlingen wohnen, wenden sich bei den Leistungen nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe an das städtische Sozialamt in Reutlingen.
Antragsfomulare stehen beim jeweiligen Aufgabenbereich zum Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch jeweils weitergehende Informationen.
Bei Informationsbedarf rund um das Thema Pflege wenden Sie sich bitte frühzeitig zunächst an den Pflegestützpunkt Landkreis Reutlingen. Dieser berät unabhängig, präventiv und kostenlos sowie auf Wunsch auch aufsuchend zu Hause zu allen wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Pflege.
Geflüchtete sind während ihres Aufenthalts im Landkreis häufig auf Sach- oder Geldleistungen angewiesen. Hierfür ist im Falle des Asylbewerberleistungsgesetzes das Amt für Migration zuständig.
Bei besonderen Bedarfslagen werden Menschen in bestimmten Lebenssituationen durch eigene Fachkräfte (Schuldnerberatung, rechtliche Betreuungen) oder durch Dienste von Kooperationspartnern (zum Beispiel gerontopsychiatrische Fachdienste, Suchtberatung, Fachberatung für Wohnungslose, Sozialpsychiatrischer Dienst und so weiter) unterstützt.
Zu den Zielen des Kreissozialamtes gehört es, Menschen dabei zu unterstützen, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, ihre Selbständigkeit zu erhalten beziehungsweise soweit möglich herzustellen und möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu erhalten.
Antragsteller müssen dabei andere vorrangige Leistungsansprüche gegenüber Dritten (zum Beispiel Versicherungen, Rehaträger, Angehörige und so weiter) geltend machen und ausschöpfen.
Die Hilfen des Kreissozialamtes orientieren sich daher am notwendigen Bedarf und der, auch wirtschaftlichen, Angemessenheit von Leistungen. Über die Entwicklung der wesentlichen sozialen Leistungen wird regelmäßig berichtet. Dies soll den politischen Gremien und Entscheidungsträgern sowie allen Kooperationspartnern einen Überblick geben.
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