Information gemäß Artikel 13 DS-GVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Landratsamt Reutlingen, erhoben bei der betroffenen Person
Landkreis Reutlingen
vertreten durch den Landrat
Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen
E-Mail: post@kreis-reutlingen.de
E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de
Ihre Daten werden erhoben, um Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz wahrzunehmen.
(Vermittlung eines Kindes aus dem In- oder Ausland)
Die Datenerhebung beruht auf § 1741ff BGB und § 7 ff Adoptionsvermittlungsgesetz.
Die Daten werden in unserem Auftrag durch ein kommunales Rechenzentrum verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden bei einer Inlandsadoption nicht an Dritte weitergegeben. Bei einer Adoption aus dem Ausland an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Stuttgart.
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.
Dabei werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beachtet: Bei der Vermittlung eines Kindes werden die Daten 100 Jahr aufbewahrt.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
Sie können gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen (Art. 21 DS-GVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DS-GVO).
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg,
Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: +49 711 615541-0
Fax: 0711 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Nach Rechtsgrundlage § 7 AdVermiG werden die Daten für die sachdienlichen Ermittlungen bei Adoptionsbewerbern und
Adoptionsbewerberinnen benötigt. Ohne Angabe kann die Aufgabe nicht wahrgenommen werden.