Der kommunale Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für:
- Personen mit Behinderungen im Landkreis Reutlingen und deren Angehörige
- Institutionen, Organisationen und Verbände der Behindertenselbsthilfe
- zum Landkreis gehörende Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Seine Aufgaben sind:
- die Beratung und die Vertretung der Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsmann)
- die Beratung des Landkreises in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen
- die Stellungnahme zu Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, bei denen die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind
- die Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden
- die Vernetzung mit Betroffenenverbänden, Institutionen, Organisationen und Selbsthilfegruppen, sowie anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
- die Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Gesetzliche Grundlage ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz.