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Der Landrat

In Baden-Württemberg wählt der Kreistag die Landrätin beziehungsweise den Landrat. Eine Amtszeit dauert acht Jahre.

Die Wahl des derzeitigen Landrats fand am 01.02.2021 statt. Dr. Ulrich Fiedler (parteilos) wurde im ersten Wahlgang mit 51 von 62 Stimmen zum neuen Landrat gewählt und setzte sich damit gegen seinen Mitbewerber durch.

Er wurde im Mai 1972 geboren und ist im Illertal aufgewachsen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder.

Ein Mann mittleren Alters in einem schwarzen Anzug und Brille.
© Ein Mann mittleren Alters in einem schwarzen Anzug und Brille.
Alle Rechte vorbehalten Thomas Kiehl

Stationen seines beruflichen Werdegangs

  • Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern
  • Regierung von Schwaben, Sachgebiet Straßenrecht
  • Abteilungsleiter „Recht und Verwaltung“ Straßenbauamt Kempten
  • Geschäftsbereichsleiter „Zentrale Steuerung und Service“ beim Landkreis Günzburg
  • Nebenberuflicher Geschäftsführer des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung  Donau-Iller
  • Oberregierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
  • Kanzler der Hochschule Neu-Ulm
  • Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Metzingen
  • Dr. Ulrich Fiedler wurde am 01.02.2021 vom Kreistag zum Landrat des Landkreises Reutlingen gewählt; Amtsantritt am 01.04.2021

Weitere Informationen

Während der Kreistag für das Festlegen der Verwaltungsgrundsätze und die kommunalpolitisch wichtigen Entscheidungen zuständig ist, also für Richtung und Grundsätze, sind dem Landrat in eigener Verantwortung Organisation, laufende Geschäfte der Verwaltung und Weisungsaufgaben übertragen.

Der Landrat nimmt eine Doppelrolle ein: Er vertritt auf der einen Seite die kommunale Selbstverwaltung, auf der anderen Seite übernimmt er staatliche Aufgaben:  
 

  • So ist der Landrat einerseits Vorsitzender des Kreistags und der Ausschüsse. Stimmrecht hat er allerdings nur in den Ausschüssen. Er bereitet die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse vor und sorgt dafür, dass die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden. Zudem leitet er das Landratsamt und ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises.
  • Andererseits ist der Landrat auch Leiter der sogenannten staatlichen unteren Verwaltungsbehörde; diese übernimmt hoheitliche Aufgaben, die Landes- und Bundesgesetzgeber vorgeben. Somit ist der Landrat Repräsentant des Staates. Zu den Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde gehört auch die Aufsicht über die Gemeinden.

Die Aufgabenstellung des Landrats hat sich in der Praxis, insbesondere auch in der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, über den Wortlaut der Landkreisordnung hinaus weiterentwickelt. Er muss die gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen einschließlich der Ökologie des Landkreises im Auge behalten und - soweit erforderlich - gemeinsam mit dem Kreistag Lösungskonzepte ausarbeiten.

Besonders die Vertretung des Kreises gegenüber überregionalen Instanzen und Einrichtungen sowie die Mitwirkung in etlichen Gremien sind zur effektiven Wahrnehmung der Interessen des Landkreises unverzichtbar.

Kraft seines Amtes ist der Landrat deshalb zum Beispiel Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Reutlingen, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kreiskliniken Reutlingen GmbH und Vorsitzender der Trägerversammlung des Jobcenters des Landkreises Reutlingen sowie Mitglied in verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsräten anderer privat- und öffentlich-rechtlicher Unternehmen.

Die allgemeine und ständige Stellvertretung des Landrats ist die Erste Landesbeamtin beziehungsweise der -beamte und hat das Recht, an allen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Aktuell ist diese Stelle im Landkreis Reutlingen unbesetzt.

In den beschließenden Ausschüssen kann die Erste Landesbeamtin beziehungsweise der Erste Landesbeamte den Landrat im Vorsitz vertreten, im Kreistag allerdings nicht. Hier sind die übrigen vom Kreistag gewählten ehrenamtlichen Stellvertretungen des Landrats allein zur Vertretung berufen. Stellvertretende Vorsitzende des Kreistags sind Kreisrat Christof Dold (erster stellvertretender Vorsitzender), Kreisrat Michael Donth (zweiter stellvertretender Vorsitzender) und Kreisrätin Susanne Häcker (dritte stellvertretende Vorsitzende) und Kreisrat Elmar Rebmann (vierter stellvertretender Vorsitzender).

Im Verwaltungsbereich ist für den Fall der Verhinderung sowohl des Landrats als auch der ständigen Vertretung die Leitung des Dezernats 1 als weitere Stellvertretung bevollmächtigt. Im Landkreis Reutlingen übernimmt diese Aufgabe Verwaltungsdezernent Marius Pawlak.

  • Oskar Kalbfell:
    Unter dem Vorsitz des Landrats und Bürgermeisters von Reutlingen wurde am 29.10.1946 die erste Sitzung einberufen.
    Die Wahl der ersten Kreisversammlung nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte durch die Bürgerschaft am 13.10.1946. 
  • Hans Ritter: 
    Landrat des Landkreises Münsingen von 1946 bis 1952
    Unter dem Vorsitz des zunächst kommisarischen Landrats fand am 29.10.1946 ebenfalls die erste Sitzung der Kreisverordneten in Münsingen statt.
  • Erwin Schwenk:
    Landrat des Landkreises Münsingen von 1952 bis 1968
  • Dr. Manfred Oechsle:
    Landrat des Landkreises Münsingen von 1968 bis 1972
  • Hans Kern: 
    Landrat des Landkreises Reutlingen von 1947 bis 1963
  • Gerhard Müller:
    Wahl zum Landrat des alten Landkreises Reutlingen am 22.07.1964
    Amtsantritt am 08.09.1964
    Wahl zum Landrat des neuen Landkreises Reutlingen am 16.09.1973
    Wiederwahl am 27.04.1981
    Eintritt in den Ruhestand Ende Juli 1985
  • Dr. Edgar Wais:
    Wahl zum Landrat am 10.06.1985
    Amtantritt am 01.08.1985
    Wiederwahlen am 10.05.1993 und 14.05.2001
    Eintritt in den Ruhestand Ende März 2005
  • Thomas Reumann:
    Wahl zum Landrat am 31.01.2005
    Amtsantritt am 01.04.2005
    Wiederwahl am 28.01.2013
    Eintritt in den Ruhestand Ende März 2021

Ihr Kontakt zum Landratsamt: