Das Jugendamt im Landkreis Reutlingen ist als öffentlicher Jugendhilfeträger für die Erfüllung der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig.
Wir beraten junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die leistungsberechtigt sind oder Leistungen nach § 2 Absatz 2 erhalten sollen, in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens (vgl. §10a SGB VIII)
Seit 01.01.2024 haben junge Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen (vgl. § 10b SGB VIII). Die Verfahrenslotsenstelle beim Kreisjugendamt Reutlingen ist seit 01.07.2024 besetzt.
Hier geht es zur Leistung: Verfahrenslotse, Verfahrenslotsin
Wenn Sie eine unabhängige Information und Beratung zu Konflikten mit dem Jugendamt (oder freien Trägern der Jugendhilfe) in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Obwohl wir unser Bestes geben, kann es sein, dass es nicht zu Ihrer Zufriedenheit läuft.
Die Führungskräfte im Kreisjugendamt sind Ihre ersten Ansprechpersonen für Beschwerden.
Sie können Ihr Anliegen an folgende Mailadresse richten:
jugendamt(at)kreis-reutlingen.de
Wir leiten diese intern an die richtige Stelle weiter.
Öffnungszeiten/Sprechzeiten
Telefon
Verwaltungssitz