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Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner und ist das Hauptorgan des Landkreises Reutlingen. Er wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern gewählt.

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises - soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss  bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Kreistag online

Informationen zu allen Kreistagsmitglieder sowie Kreistagsfraktionen, außerdem die Termine,  Einladungen, Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen zu öffentlichen Sitzungen finden Sie im Bürgerinfosystem. 

Zum Bürgerinfosystem des Reutlinger Kreistags

Einladung zu öffentlichen Sitzungen

Die öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse können von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden.

Die Sitzungen beginnen in der Regel um 15:00 Uhr und finden im Landratsamt Reutlingen in der Bismarckstraße 47 statt:

  • Kreistag und Jugendhilfeausschuss: großer Sitzungssaal
  • alle anderen Ausschüsse: mittlerer Sitzungssaal

Wer an den Sitzungen teilnehmen möchte und eine Übersetzung in die Gebärdensprache wünscht, wird gebeten, dies bis spätestens drei Arbeitstage vor Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle Kreistag anzumelden.

Die Übersetzung der Kreistagssitzungen in die deutsche Gebärdensprache ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer barrierefreien Kommunikation der Landkreisverwaltung Reutlingen.

Mitglieder und Fraktionen des Kreistags

Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern: den Kreisrätinnen und Kreisräten. Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

Am 9. Juni 2024 wurde der 11. Kreistag seit der Kreisreform im Jahr 1973 gewählt, dem 67 Mitglieder (18 Kreisrätinnen und 49 Kreisräte) angehören. 

Die acht Fraktionen im Überblick:

Ergebnisse der Kreistagswahl 2024

Die Ausschüsse im Kreistag

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte Ausschüsse, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit anstelle des Kreistags Entscheidungen treffen. Angelegenheiten über die der Kreistag entscheidet, werden in den zuständigen Ausschüssen vorberaten.

Vorsitzender der Ausschüsse ist der Landrat.

Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für:

  • Zentrale Verwaltungsangelegenheiten
  • Personalangelegenheiten
  • Angelegenheiten nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
  • Angelegenheiten der Datenverarbeitung
  • Finanzen
  • Liegenschaften und Bauten (soweit nicht andere beschließende Ausschüsse zuständig sind)
  • örtliche Prüfung
  • Erlass von Polizeiverordnungen
  • Tourismus und Wirtschaftsförderung
  • Sparkassenangelegenheiten
  • Veterinärwesen
  • Krankenhäuser
  • Beteiligungsmanagement

Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses

Der Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz ist zuständig für:

  • Straßenangelegenheiten, insbesondere Kreisstraßen
  • Bauten der Straßenmeistereien
  • Umweltschutz
  • Abfallwirtschaft und Tierkörperbeseitigung
  • Natur- und Landschaftsschutz
  • Grünflächenberatung
  • Bestellung von Naturschutzbeauftragten
  • Verkehrsangelegenheiten
  • öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
  • Planung, Sanierung und Entwicklung

Zusammensetzung des Auschusses für technische Fragen und Umweltschutz

Der Sozial-, Schul- und Kulturausschuss ist zuständig für:

  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Trägeraufgaben beim Jobcenter Landkreis Reutlingen
  • Altenhilfe
  • Hilfe für psychisch Kranke und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Kriegsopferfürsorge
  • Gesundheitswesen
  • Schulen (samt Liegenschaften und Bauten) und Kreismedienzentren
  • Erwachsenenbildung
  • Kulturpflege (samt Bücherei- und Archivwesen)
  • Sport

Zusammensetzung des Sozial-, Schul- und Kulturausschusses

Der Jugendhilfeausschuss ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in jedem Landkreis zu bilden. Der Ausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten und 14 beratenden Mitgliedern. Beratende Mitglieder sind zum Beispiel Vertreter der Schulen, Polizei, Kirchen, Arbeitsverwaltung, Familien- und Jugendrichter.

Der Ausschuss ist zuständig für:

  • Grundsätze der Jugendhilfe
  • Jugendhilfeplanung
  • Anerkennung und Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe, deren Einrichtungen und Maßnahmen, usw.

Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses