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Mobilität und Klimaschutz

In Paragraph 29 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes von Baden-Württemberg ist festgelegt, dass jeder Landkreis die Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für Mobilität und Klimaschutz einrichtet. Deren Aufgabe besteht darin die kreisangehörigen Gemeinden beim Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu unterstützen, wobei der Fokus auf einer integrierten klimaschutzorientierten Verkehrsplanung liegen soll. Die klimaschutzorientierte Verkehrsplanung berücksichtigt hierbei die integrierte Betrachtung des Verkehrssektors (Autoverkehr, Radverkehr, Fußverkehr) vor dem Hintergrund des Klimaschutzes. Die Stelle wird zu 100 Prozent vom Land gefördert.

Die konkreten Aufgaben der Koordinatorin oder des Koordinators für Mobilität und Klimaschutzes sind:

  • Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität in den Gemeinden, insbesondere zu Fragen des Straßenverkehrsrechts, der Parkraumbewirtschaftung und des Parkraummanagements, der Finanzierung zusätzlicher Leistungen für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Beratung der kreisangehörigen Gemeinden zu Klimamobilitätsplänen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Aktionsplänen für Mobilität, Klima- und Lärmschutz und Lärmaktionsplänen
  • Unterstützung bei der Einbeziehung von Aspekten nachhaltiger Mobilität in Planungsverfahren

Dadurch soll der Landkreis beim Ausbau der nachhaltigen Mobilität der kreisangehörigen Kommunen eine beratende, unterstützende und initiierende Rolle einnehmen. Als fundamentale Bestandteile werden dabei die Klimamobilitätspläne, die Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz sowie die Lärmaktionspläne angesehen.

Drei Frauen sitzen links und drei Männer rechts an einem ovalen Tisch. Alle unterhalten sich. Im Hintergrund ist ein Fenster.
© Drei Frauen sitzen links und drei Männer rechts an einem ovalen Tisch. Alle unterhalten sich. Im Hintergrund ist ein Fenster.
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Klimamobilitätspläne wurden im Jahr 2020 vom Land Baden-Württemberg als Förderinstrument für Kommunen eingeführt, um einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der landesweiten Klimaschutzziele des Verkehrssektors zu leisten. Die Aufstellung eines Klimamobilitätsplans ist dabei insbesondere für Kommunen mit mindestens 50 000 Einwohnenden vorgesehen.

Das Grundprinzip der Klimamobilitätspläne basiert darauf, dass Mobilität und Klimaschutz gemeinsam betrachtet werden. Daher werden die verschiedenen Verkehrsmittel integriert betrachtet und Maßnahmen abgeleitet, welche die Klimaschutzziele des Landes fördern. Demnach sollen für eine Kommune, unter Berücksichtigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft, Maßnahmen für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität entwickelt werden, welche zur dauerhaften Verminderung von Treibhausgasemissionen beitragen. Für eine realistische Einschätzung, wie viel CO2 eine Kommune im Verkehr mit den geplanten Maßnahmen einsparen kann, sorgt die Modellierung verschiedener Entwicklungsszenarien mithilfe eines intermodalen Verkehrsmodells. Neben der Reduzierung der verkehrsbedingten CO2-Emissionen sollen die Klimamobilitätspläne zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität, der Verkehrssicherheit sowie der Zugänglichkeit des Verkehrssystems beitragen.

Mit der Förderung qualifizierter Fachkonzepte unterstützt das Land Baden-Württemberg die Kommunen bei der Erstellung der Klimamobilitätspläne. Des Weiteren können die entwickelten Maßnahmen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert werden. Weiterführende Informationen zu den Förderquoten und -bedingungen finden Sie unter anderem auf der Webseite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs und der Webseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz sind ein Instrument für kleinere und mittlere Kommunen mit bis zu 50 000 Einwohnenden zur klima- und lärmschutzorientierten Verkehrsplanung. Das Förderinstrument wurde vom Land Baden-Württemberg eingeführt, um auch kleineren Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie ihre Verkehrsplanung ganzheitlich betrachten und effektive Maßnahmen zur Reduktion lokaler Verkehrsemissionen ableiten können. Im Vordergrund steht der Gedanke, Synergien zwischen den Planungsansätzen im Bereich Mobilität, Klimaschutz und Lärmschutz zu nutzen. Die Aktionspläne zielen darauf ab, konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Mobilität, zum Schutz des Klimas und zur Reduzierung von Lärmbelastungen festzulegen.

Vom Kompetenznetz Klima mobil wurde ein Leitfaden erarbeitet, der Kommunen bei der Erstellung ihrer Aktionspläne begleiten und unterstützen soll. Zudem werden vom Kompetenznetz Klima mobil regelmäßig Informationsveranstaltungen durchgeführt, in welchen das Planungsinstrument der Aktionspläne vorgestellt sowie die Rahmenbedingungen erklärt werden. Eine Übersicht der Veranstaltungen befindet sich auf der Webseite des Kompetenznetz Klima mobil.

Des Weiteren bietet sich für Kommunen die Möglichkeit, die Erstellung eines Aktionsplanes für Mobilität, Klima- und Lärmschutz mit dem gesetzlich verpflichtenden Lärmaktionsplan zu kombinieren. Dadurch können Kommunen das Thema Lärmschutz ganzheitlicher betrachten und eine Förderung erhalten.

Die Erstellung der Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz kann, wie auch bei den Klimamobilitätsplänen, über die Förderung qualifizierter Fachkonzepte vom Land Baden-Württemberg gefördert werden. Die Förderung der entwickelten Maßnahmen richtet sich ebenfalls am Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aus. Neben den zahlreichen Servicematerialien vom Kompetenznetz Klima mobil steht Ihnen der Landkreis Reutlingen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umsetzung und Fragen zu Förderungen zu unterstützen.

Mit der Lärmaktionsplanung legen Kommunen gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern fest, durch welche Maßnahmen sie den Verkehrslärm reduzieren möchten. Maßnahmen können beispielsweise die Einführung von Tempo 30-Zonen oder der Einbau von lärmmindernden Straßenbelag sein. Lärmaktionspläne stellen somit ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Verkehrslärm dar. Im Gegensatz zu den Aktionsplänen für Mobilität, Klima- und Lärmschutz fokussieren sie sich spezifisch auf das Thema Lärm und sind eine gesetzliche Pflichtaufgabe für Kommunen, die durch die Umgebungslärmkartierung erfasst sind. Wie bereits oben beschrieben, können die beiden Planinstrumente miteinander kombiniert werden.

Die letzte Umgebungslärmkartierung Baden-Württembergs stammt aus dem Jahr 2022. Darauf aufbauend ist für Kommunen die gesetzliche Frist für die Aufstellung beziehungsweise Überprüfung von Plänen der vierten Umgebungslärmkartierungsrunde der 18. 07.2024. Kommunen, welche einen qualifizierten Lärmaktionsplan aufstellen, haben bis zum Frühjahr 2025 Zeit.

Weiterführende Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie  auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Zudem berät und unterstützt der Landkreis Reutlingen die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zu nachhaltiger Mobilität, der Beantragung von Fördermitteln sowie der Einbeziehung von Aspekten nachhaltiger Mobilität in Planungsverfahren.

Für die Beratung können Sie einfach und unverbindlich mit uns in Kontakt treten: Entweder telefonisch unter 07121 480-3318 oder unter f.schlenker(at)kreis-reutlingen.de