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inklusion

Im Landkreis Reutlingen leben rund 41.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung.

Mit dem Ziel, Chancengleichheit für alle Menschen zu schaffen, wurde die UN-Behinderten­rechtskonvention 2009 in Deutschland ratifiziert. Dies war der erste Schritt zu einem Wandel vom Fürsorgeprinzip hin zum Grundsatz der Selbstbestimmung.

Der Gedanke der Inklusion zielt auf folgende Grundsätze ab:

  • Selbstbestimmung:
    Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.
  • Teilhabe:
    Menschen mit Behinderung haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
  • Gleichstellung:
    Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge gehört es zu den Aufgaben des Landkreises, eine bedarfsgerechte, auch an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientierte Infrastruktur zu entwickeln.

Mit der Inklusionskonferenz hat der Landkreis Reutlingen im Jahr 2013 eine Struktur geschaffen, die geeignet ist, Veränderungsprozesse anzustoßen. Impulse für eine „inklusive Haltung“ werden gesetzt und ein wichtiger Beitrag zur uneingeschränkten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landkreis geleistet.

Inklusion ist ein langer Weg - wir bleiben dran!