Welche Ausgaben und Einnahmen im Landkreis Reutlingen anstehen und in welcher Höhe, wird in der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan festgelegt. Über den Haushalt des Landkreises entscheidet der Kreistag. Zum ersten Mal wurde im Landkreis Reutlingen ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 verabschiedet.
Alle tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einnahmen des Landkreises Reutlingen sind zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres in einem Jahresabschluss aufzustellen und zu dokumentieren. Mehr Informationen zum aktuellen Jahresabschluss 2022 finden sich am Ende dieser Seite.
Der erste Doppelhaushalt des Landkreises für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde am 20.12.2023 in öffentlicher Sitzung vom Kreistag mehrheitlich verabschiedet.
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die weiteren geopolitischen Spannungen, die Inflation und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung werden die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis in den Jahren 2024 und 2025 weiter finanziell erheblich belasten. Daher sollen im Sinne der schon bisher gelebten Partnerschaft zwischen dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden die vorhandenen liquiden Mittel dazu genutzt werden, um:
Das Volumen des Gesamthaushalts beläuft sich im Jahr 2024 auf rund 556,1 Millionen Euro, was einer Steigerung von 83,1 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2023 entspricht. Der Ergebnishaushalt 2024 umfasst ein Volumen von rund 497,1 Millionen Euro, der Finanzhaushalt 2024 rund 59,0 Millionen Euro.
Das Volumen des Gesamthaushalts 2025 beläuft sich auf rund 586,0 Millionen Euro. Dies ist eine weitere Steigerung von 29,9 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2024. Der Ergebnishaushalt 2025 umfasst ein Volumen von rund 517,2 Millionen Euro, der Finanzhaushalt 2025 rund 68,7 Millionen Euro.
Der Haushaltsplan ist im Wesentlichen geprägt durch:
Die vom Kreistag in seiner Klausurtagung im Juli 2017 erarbeiteten Schwerpunkte für einen nachhaltigen Landkreis Reutlingen bilden wieder die Basis für die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel.
Im Folgenden werden die Schwerpunkte und die im Haushalt vorgesehenen Investitionen vorgestellt.
Zur Finanzierung der geplanten erforderlichen Investitionen wurde im Haushalt in 2024 mit einer Nettoneuverschuldung von 28,0 Millionen Euro und in 2025 mit einer Nettoneuverschuldung von 30,5 Millionen Euro geplant und hält damit den vom Kreistag mit dem Nachtragshaushalt 2021 beschlossenen Rahmen ein.
Für die Sicherstellung und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs wurden in 2024 rund 14,0 Millionen Euro sowie in 2025 rund 14,4 Millionen Euro eingeplant.
So wurden zum Beispiel zur Anbindung des Landkreises Reutlingen an den neuen Albbahnhof Merklingen als Beteiligung an der neuen Regiobuslinie des Alb-Donau-Kreises X-340 Bad Urach - Römerstein - Laichingen - Blaubeuren und der Linie 335 Münsingen - Laichingen - Merklingen Mittel in den Haushalt eingestellt.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 ist im Rahmen der Umsetzung von Modul 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb der elektrische Betrieb der Ermstalbahn zwischen Bad Urach und Herrenberg in Betrieb gegangen. Der Zeitpunkt der Umsetzung des geplanten Halbstundentaktes auf der Ermstalbahn ist noch offen. Nach dem Fortschreiten streckenbezogener Planungen und dem Beschluss des Finanzierungsschlüssels wurden im Rahmen der Umsetzung der Stufe 2 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb dem Zweckverband Regional-Stadtbahn-Neckar-Alb weitere Aufgaben übertragen (siehe KT-Drucksachen Nr. X-0563). Im Rahmen des Modells zur Umsetzung („Operationalisierung“) des Finanzierungsschlüssels werden dem Zweckverband künftig alle Verrechnungsaufgaben gemäß Finanzierungsschlüssel übertragen. Die Kostenanteile der Verbandsmitglieder werden von den Projektpartnern künftig im Rahmen einer Zweckverbandsumlage beglichen und im Haushaltsplan im Ergebnishaushalt veranschlagt. Dies führt zur Reduzierung von Schnittstellen und einer effizienten und schnellen Umsetzung des Gesamtprojekts.
Daneben wurden für die Sanierung und Erhaltung von Kreisstraßen im Haushalt in 2024 Mittel in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro sowie in 2025 Mittel in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro eingestellt.
Für den Neubau des Verwaltungsgebäude wurden in den Haushalt in 2024 38,0 Millionen Euro und in 2025 45,7 Millionen Euro eingeplant.
Die Geschäftsführung der Kreiskliniken hat, wie im Projektplan vereinbart, im Jahr 2020 das Medizinische Konzept 2025 für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH vorgelegt. Der Kreistag hat am 17.12.2020 (KT-Drucksache Nr. X-0251/1) die Eckpunkte des Medizinkonzepts 2025 als Grundsatz der Neuausrichtung der Kreiskliniken beschlossen und die Geschäftsführung beauftragt, die Eckpunkte weiter auszuarbeiten, inklusive einer ersten baulichen Machbarkeitsstudie, sie hinsichtlich der Patienten-, Kunden-, Mitarbeiter, Prozess- und Finanzperspektive zu bewerten sowie deren finanziellen Auswirkungen darzustellen und den jeweils zuständigen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Zur Umsetzung des Medizinkonzepts 2025 stehen bei den Kreiskliniken große Investitionen für Baumaßnahmen an. Für diese notwendigen Investitionen muss im Kreishaushalt eine angemessene Finanzierungsvorsorge getroffen werden. Zur Förderung der laufenden Investitionen wurde der Zuschuss ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 3,0 Millionen Euro und ab dem Haushalt 2022 auf jährlich 4,0 Millionen Euro erhöht. Im Finanzhaushalt 2024 und 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 sind Zuschüsse von jährlich 4,0 Millionen Euro eingestellt.
Weiterhin soll aktive Daseinsvorsorge durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Infrastruktur etwa im Bereich Bildung und Gesundheitsvorsorge, aber ebenso durch die Inklusion von behinderten Menschen und die Beratung und Dienstleistung bei der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betrieben werden.
Im Bereich der Beruflichen Schulen sind für 2024 rund 4,5 Millionen Euro und für 2025 rund 6,2 Millionen Euro für Investitionen vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 sollen insgesamt rund 29,0 Millionen Euro in Baumaßnahmen an den Beruflichen Schulen investiert werden.
Ein Schwerpunkt der künftigen Schulentwicklung ist weiterhin die Digitalisierung und die damit verbundene Verwendung von neuen Medien im Unterricht. Basis sind die von den Schulen gemeinsam mit dem Kreismedienzentrum und der Verwaltung entwickelten Medienentwicklungspläne.
Mit der KT-Drucksache Nr. X-0115 wurde dem Medieneinsatz an den beruflichen Schulen des Landkreises und den dazu erforderlichen Maßnahmen zur Digitalisierung zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für 2024 in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro sowie für 2025 in Höhe von rund 0,3 Millionen Euro wurden im Haushaltsplan veranschlagt.
Für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege wurde im Haushalt für 2024 mit einem Nettoressourcenbedarf von rund 7,9 Millionen Euro und für 2025 mit einem Nettoressourcenbedarf von rund 8,2 Millionen Euro geplant.
Plenum, Biosphärengebiet, Leader oder European Energy Award sind nur ein paar Beispiele für nachhaltige Projekte, bei denen der Landkreis bereits seit Jahren aktiv ist.
Der Kreistag hat sich im Frühjahr 2021 einstimmig zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen für den Landkreis Reutlingen bekannt und beschlossen, den bisherigen Weg in Richtung nachhaltiger Landkreis konsequent weiterzugehen (KT-Drucksache Nr. X-0264). Auf Grundlage des „Werkstattbericht Nachhaltiger Landkreis Reutlingen“ hat die Verwaltung Vorschläge zur weiteren konzeptionellen Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements erarbeitet.
Mit einem ämterübergreifenden Nachhaltigkeitsteam und der jährlichen Erstellung eines Maßnahmenplans an Top-Projekten für eine nachhaltige Entwicklung sollen innerhalb der Verwaltung und unter Einbezug der Kreistags-Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit und Klimaschutz effiziente Steuerungsmechanismen eingeführt werden, die der Verstetigung des Nachhaltigkeitsmanagements dienen.
In den Haushaltsplan wurden für 2024 und 2025 Gesamtinvestitionen in Höhe von insgesamt rund 118,9 Millionen Euro eingeplant.
Größere Vorhaben sind davon vor allem:
Der Jahresabschluss 2022 wurde nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) aufgestellt.
Dieser wurde durch den Kreistag in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 (KT-Drucksache Nr. X-0723) einstimmig mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 12 154 757,03 Euro wurde der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Fehlbetrag beim Sonderergebnis in Höhe von 109 554,70 Euro wurde zum Teil durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 37 149,49 Euro verrechnet. Der darüberhinausgehende Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 72 405,21 Euro wurde gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO zu Lasten des Basiskapitals verrechnet.