Übersetzung mit Google Translate wählen
23.01.2024

Einschulungsuntersuchung ESU

 

Informationsblatt zum Datenschutz 

Das Landratsamt Reutlingen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie und Ihr Kind betreffen. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren.

 

Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO:

Landkreis Reutlingen 

vertreten durch den Landrat

Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

 

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes unter: 

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de

 

Ihre personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet: 

1.    Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes

2.    Gesundheitsberichterstattung (Daten werden in anonymisierter Form veröffentlicht)

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von § 7 Meldeverordnung, von § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie von §§ 8 und 20 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

 

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet: 

  1. Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,Impfstatus und Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen sowie die erhobenen Befunde aus der Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes
  2. Name, Adresse der gesetzlichen Vertreter

 

Ihre personenbezogenen Daten werden an die folgenden Empfänger weitergegeben: 

  •  Landesgesundheitsamt in pseudonymisierter Form für statistische Zwecke

 

Dauer der Datenspeicherung

Ihre personenbezogenen Daten werden vier Jahre nach der termingerechten Einschulung im Gesundheitsamt gelöscht. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.   

 

Ihnen stehen folgende Rechte zu: 

  • Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
  • Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung. 
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

 

Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, können Sie sich mit einer Beschwerde an die

zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg,

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefon: +49 711 615541-0

Fax: 0711 615541-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind verpflichtet, mit Ihrem Kind zur Einschulungsuntersuchung zu kommen und den Impfausweis (Impfbuch), sowie den Nachweis über die Teilnahme an den vorgeschriebenen Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen.