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Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

 

Notwendige Informationen

Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Pflegestützpunkte gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Die Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen, in gemeinsamer Trägerschaft aus Pflegekassen, Krankenkassen sowie den Stadt- und Landkreisen. 

Ihre Daten sind bei den Pflegestützpunkten in sicheren Händen, diese haben das Sozialgeheimnis (§ 35 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - SGB I) zu wahren. 

 

Welche Aufgaben erfüllen die Pflegestützpunkte? 

Die Pflegestützpunkte haben folgende Aufgaben (§ 7c Abs. 2 SGB XI): 

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote, 
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen und 
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote. 

 

Wofür erheben und verarbeiten die Pflegestützpunkte Ihre Daten? 

Die Inanspruchnahme der Pflegestützpunkte erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie kann auch anonym erfolgen – ohne Erhebung und Verarbeitung Ihrer Sozialdaten. Es kann aber auch eine Datenerhebung erforderlich werden.

 

Für die Koordinierung der Betreuung oder bei der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Leistungen, kann es erforderlich sein, dass die Pflegestützpunkte mit den Kranken- und Pflegekassen, den ambulanten Pflegediensten, den Pflegeheimen, den Behörden, den Angehörigen und sonstigen beteiligten Akteuren in Kontakt kommen und auch Sozialdaten übermitteln.

 

Was Sozialdaten sind, ist in § 67 Abs. 2 SGB X definiert. Sozialdaten sind zugleich personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.

 

Was ist die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung?

Die Zulässigkeit der Datenerhebung und Datenübermittlung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 e) i. V. m. Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 7 c Abs. 5 SGB XI.

Wenn die Datenübermittlung nicht für die Aufgabenerfüllung erforderlich sein sollte und keine andere gesetzliche Verarbeitungsbefugnis besteht, erfolgt eine Datenverarbeitung nur, falls Sie schriftlich eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO). 

 

Welche Folgen hat es, wenn Sie die relevanten Daten nicht mitteilen?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Daten mitzuteilen. Damit die Pflegestützpunkte ihre Aufgaben sachgemäß und rechtmäßig erfüllen können, ist jedoch in vielen Fällen Ihr Mitwirken Voraussetzung. Dann ist es wichtig, dass Sie alle für die vorgenannten Zwecke relevanten

Informationen zu Ihrer Person und zu Ihren Lebensverhältnissen mitteilen. Eine fehlende Mitwirkung kann dazu führen, dass keine umfassende Beratung oder Unterstützung erfolgen kann.

 

Welche Daten verarbeiten wir?  

Die Pflegestützpunkte verarbeiten bei Bedarf die nachfolgenden Kategorien von Daten: 

  1. Daten zur Person (Stamm- und Kommunikationsdaten) 
  2. Daten zum Versicherungsverhältnis 
  3. Leistungs-, Versorgungs- und Abrechnungsdaten inklusive Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten 
  4. Daten zur Pflegeperson 
  5. Daten zum gesetzlichen Vertreter
  6. Daten zu Leistungserbringern
  7. Daten zum Beratungsanlass

 

Wer erhält Ihre Daten? 

Die Pflegestützpunkte unterstützen Sie, damit Ihre pflegerische Versorgung reibungslos funktionieren kann. Hierzu kann es im Einzelfall notwendig sein, die erhobenen Daten Dritten mitzuteilen. Dies kann im Rahmen der Unterstützung bei der Beantragung von weiteren Sozialleistungen der Fall sein, falls ein anderer Leistungsträger für die Bewilligung zuständig ist, oder Absprachen mit Leistungserbringern betreffen, die Ihrer optimalen Versorgung dienen (z. B. Apothekenservice oder Essen auf Rädern). Bei der Übermittlung der Daten wird strikt darauf geachtet, dass nur die tatsächlich für den konkreten Zweck erforderlichen Daten übermittelt werden.

 

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?  

Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gespeichert und anschließend gelöscht.

 

Welche Rechte haben Sie?  

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X) 
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X) 
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X) 
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X) 
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) 
  • Widerruf der Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. 
  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

 

An wen können Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden?  

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte haben Sie die Möglichkeit, sich an die verantwortlichen Pflegestützpunkte oder deren Datenschutzbeauftragten zu wenden, welche Ihr Anliegen prüfen und im Bedarfsfall die erforderlichen Schritte einleiten werden. Ebenso können Sie Ihre erteilte Einwilligung bei den genannten Stellen widerrufen.

 

Pflegestützpunkt Landkreis Reutlingen:  für den Standort Landratsamt sowie die Außenstellen Bad Urach, Dettingen, Hohenstein und Münsingen  

Vertreten durch den Landrat 

Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen 

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

 

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter für das Landratsamt Reutlingen 

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de

 

Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde

Sie haben außerdem das Recht, sich bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

 

Name und Anschrift der Aufsichtsbehörden:

Landesbeauftragter für den Datenschutz  und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefon: +49 711 615541-0

Fax: 0711 615541-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de