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23.01.2024

Wahlen

 

Information gemäß Artikel 13 DS-GVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Landratsamt Reutlingen, erhoben bei der betroffenen Person

 

1. Pflichtinformationen

1.1. Verantwortlicher i.S.v. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO:     

Landkreis Reutlingen

vertreten durch den Landrat

Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen

E-Mail: post@kreis-reutlingen.de

 

1.2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten: 

E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de

 

1.3. Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Ihre Daten werden erhoben, um Beisitzer einer Wahl zu informieren und Entschädigungen auszahlen zu können.

 

1.4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, wenn personenbezogene Daten regelmäßig weitergegeben werden:

Die Daten werden in unserem Auftrag durch ein kommunales Rechenzentrum verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden darüber hinaus werden Ihre Daten an Wahlausschüsse und Wahlämter weitergegeben.

 

2. Notwendige Informationen

2.1. Dauer der Datenspeicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer 

Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Dabei werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beachtet: bis zum Ende der Abwicklung der Wahlgeschäfte

 

2.2. Allgemeine Rechte des Beteiligten

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

Sie können gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen (Art. 21 DS-GVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DS-GVO).

 

2.3. Recht auf Widerruf der erteilten Einwilligung

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.

 

2.4. Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber der Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg,

Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Telefon: +49 711 615541-0

Fax: 0711 615541-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

 

Rechtliche Grundlagen Datenerfassung:

 

Kreistagswahl:

Wahlbewerber: § 14 Abs. 1 KomWO

Vertrauensleute: § 15 KomWG

Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 8 Abs. 1 KomWG i. V. m. § 14 Abs. 3 KomWO

Stimmzettel: § 24 Abs. 1 KomWO i. V. m. Anlage 3a zur KomWO

Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 12 Abs. 2 KomWG

 

Landtagswahl:

Wahlbewerber: § 23 Abs. 1 LWO

Vertrauensleute: § 27 Abs. 1 LWG

Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 24 Abs. 2 LWG i. V. m. § 23 Abs. 2 Nr. 2 LWO

Stimmzettel: § 28 Abs. 2 LWO i. V. m. Anlage 2 zur LWO

Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 12 Abs. 3 LWG

 

Bundestagswahl:

Wahlbewerber: § 34 Abs. 1 BWO

Vertrauensleute: § 22 Abs. 1 BWG

Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 20 Abs. 2 + 3 BWG i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 2 BWO

Stimmzettel: § 34 Abs. 1 Nrn. 1 + 2 BWO i. V. m. Anlage 26 zur BWO

Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 9 Abs. 2 BWG

 

Europawahl:

Mitglieder Kreiswahlausschuss:    

§§ 4, 5 Abs. 1 EuWG; § 9 Abs. 2 BWG + § 4 Abs. 1 EuWO