Information gemäß Artikel 13 DS-GVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Landratsamt Reutlingen, erhoben bei der betroffenen Person
Landkreis Reutlingen
vertreten durch den Landrat
Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen
E-Mail: post@kreis-reutlingen.de
E-Mail: datenschutz@kreis-reutlingen.de
Ihre Daten werden erhoben, um Beisitzer einer Wahl zu informieren und Entschädigungen auszahlen zu können.
Die Daten werden in unserem Auftrag durch ein kommunales Rechenzentrum verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden darüber hinaus werden Ihre Daten an Wahlausschüsse und Wahlämter weitergegeben.
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Dabei werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beachtet: bis zum Ende der Abwicklung der Wahlgeschäfte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
Sie können gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen (Art. 21 DS-GVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17, 18 DS-GVO).
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg,
Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart.
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Telefon: +49 711 615541-0
Fax: 0711 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Wahlbewerber: § 14 Abs. 1 KomWO
Vertrauensleute: § 15 KomWG
Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 8 Abs. 1 KomWG i. V. m. § 14 Abs. 3 KomWO
Stimmzettel: § 24 Abs. 1 KomWO i. V. m. Anlage 3a zur KomWO
Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 12 Abs. 2 KomWG
Wahlbewerber: § 23 Abs. 1 LWO
Vertrauensleute: § 27 Abs. 1 LWG
Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 24 Abs. 2 LWG i. V. m. § 23 Abs. 2 Nr. 2 LWO
Stimmzettel: § 28 Abs. 2 LWO i. V. m. Anlage 2 zur LWO
Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 12 Abs. 3 LWG
Wahlbewerber: § 34 Abs. 1 BWO
Vertrauensleute: § 22 Abs. 1 BWG
Unterstützer von Wahlvorschlägen: § 20 Abs. 2 + 3 BWG i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 2 BWO
Stimmzettel: § 34 Abs. 1 Nrn. 1 + 2 BWO i. V. m. Anlage 26 zur BWO
Mitglieder Kreiswahlausschuss: § 9 Abs. 2 BWG
Mitglieder Kreiswahlausschuss:
§§ 4, 5 Abs. 1 EuWG; § 9 Abs. 2 BWG + § 4 Abs. 1 EuWO