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Erhebung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form

Das Landratsamt Reutlingen hält zur Erhebung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form folgende Möglichkeiten bereit:

  • Die Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ist unter der Adresse post(at)kreis-reutlingen.de-mail.de möglich. Bitte beachten Sie, dass der Absender die Voraussetzungen des De-Mail-Gesetzes erfüllen muss.
  • Die unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem elektronischen Formular unter Nutzung eines sicheren Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ist über die Virtuelle Poststelle möglich. Bitte beachten Sie, dass der sichere Identitätsnachweis nur durch Hinzufügung einer elektronischen Signatur im letzten Schritt des Eingabeprozesses erfolgen kann.