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Herzlich willkommen auf unserer Internet·seite

Jede öffentliche Stelle muss
eine Erklärung zur Barriere·freiheit auf der Internet·seite haben.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landrats·amt oder ein Ministerium.

Diese Erklärung gilt für die Internet·seite www.kreis-reutlingen.de.

In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht,
wie barriere·frei eine Internet·seite ist.

Eine Person hält ein Buch in den Händen. Sie zeigt mit dem Daumen der Rechten hat „alles ok“.
© Eine Person hält ein Buch in den Händen. Sie zeigt mit dem Daumen der Rechten hat „alles ok“.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Einige Beispiele:

  • Eine Internet·seite muss
    Texte in Leichter Sprache haben.
Ein Computer mit Bildschirm, Tastatur und Maus.
© Ein Computer mit Bildschirm, Tastatur und Maus.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel
  • Eine Internet·seite muss Videos in
    Deutscher Gebärden·sprache haben.
    Die Deutsche Gebärden·sprache sind
    Hand·zeichen und Gesichts·ausdrücke.
    Damit unterhalten sich Menschen,
    die nicht hören oder sprechen können.

Was ist auf dieser Internet·seite nicht barriere·frei?

Manche Inhalte sind noch nicht oder nur zum Teil barriere·frei.

Auf der Internet·seite gibt es

  • schwierige Einstellungen für Barriere·freiheit.
    Manche Schalt·flächen müssen Sie genau suchen.
    Zum Beispiel die Informationen in Leichter Sprache:
    Eine Seite ist in Leichte Sprache übersetzt.
    Dann gibt es oben auf der Seite
    einen hellgrünen Balken.
    Klicken Sie auf den Link im hellgrünen Balken.
    Dann öffnet sich die Seite in Leichter Sprache.
  • Seiten mit Farben, die Menschen mit einer Sehbehinderung
    schlecht erkennen.
    Deshalb kann der Kontrastumschalter benutzt werden.
    Der ist ganz oben im schwarzen Balken zu finden.
  • Seiten ohne Erklärungen in Leichter Sprache.
  • Seiten ohne Gebärdensprachvideos.

Wie wurde die Erklärung gemacht?

Die Erklärung wurde am 13. August 2024 geschrieben.
Das Landrats·amt hat sich dabei an
die Vorschriften für barriere·freie Internet·seiten gehalten.
Die Vorschriften stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
BITV 2.0 – Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.

Das Bild zeigt eine Hand, die mit einem farbigen Stift Punkte auf einer Checkliste abhakt.
© Das Bild zeigt eine Hand, die mit einem farbigen Stift Punkte auf einer Checkliste abhakt.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Das Landrats·amt hat auch einen Test gemacht.
Mit dem Test hat das Landrats·amt geprüft:

  • Haben wir alle Vorschriften eingehalten?
  • Wo gibt es noch Barrieren?

Der Test wird immer wieder gemacht.

Welche Barrieren es noch gibt,
steht immer aktuell auf der Seite
 „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache
unter Nummer 2.

Eine Frau zuck ratlos mit den Schultern und schüttelt den Kopf.
© Eine Frau zuck ratlos mit den Schultern und schüttelt den Kopf.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Barriere melden

Sie können auf unserer Internet·seite
etwas nicht verstehen,
nicht lesen,
nicht hören oder
nicht bedienen?

Ein Computer mit Tastatur, Maus und Bildschirm. Auf dem Bildschirm erscheint ein Briefumschlag. Daneben das Zeichen @
© Ein Computer mit Tastatur, Maus und Bildschirm. Auf dem Bildschirm erscheint ein Briefumschlag. Daneben das Zeichen @
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Dann sagen Sie uns das.
Hier ist der Link zum Rück·meldeformular:

Barrieren melden

Zwei Männer unterhalten sich. Einer der beiden stemmt wütend seine Hände in die Hüften.
© Zwei Männer unterhalten sich. Einer der beiden stemmt wütend seine Hände in die Hüften.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Beschwerde

Wenn Sie an das Landrats·amt einen Fehler melden,
muss das Landrats·amt Ihnen
spätestens nach 4 Wochen antworten.

Bekommen Sie vom Landrats·amt keine Antwort,
können Sie sich an das
Landeszentrum Barrierefreiheit wenden.

Die Adresse ist:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Sie können anrufen:
Telefon: 0711 12 33 93 75
Oder eine E-Mail schreiben:
schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de

Oder Sie können sich an die
Behinderten·beauftragte vom Land Baden-Württemberg wenden.

Die Adresse ist:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Sie können anrufen:
Telefon: 0711  2 79 33 60
Oder eine E-Mail schreiben:
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Eine Frau mit einer gezeichneten Sprechblase. In der Sprechblase ist ein Fragezeichen zu sehen.
© Eine Frau mit einer gezeichneten Sprechblase. In der Sprechblase ist ein Fragezeichen zu sehen.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch mehr Infos wollen,
können Sie uns fragen.

Sie können sich an die Presse·stelle vom Landrats·amt wenden:
Katja Walter-Frasch
Telefon: 07121 4 80 10 14
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
E-Mail: k.walter-frasch(at)kreis-reutlingen.de

Oder Sie wenden sich an die
Geschäftsstelle Inklusionskonferenz vom Landkreis Reutlingen:
Susanne Blum
Telefon: 07121 4 85 58 1
Sie können auch eine E-Mail schreiben:
s.blum(at)kreis-reutlingen.de