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Leichte Sprache: Geschäftsordnung

Die Inklusions·konferenz hat Regeln.
Die Regeln heißen Geschäfts·ordnung.

Vorwort

Inklusion ist erreicht,
wenn Menschen mit Einschränkungen
ohne Barrieren
überall mitmachen können.

Inklusion geht alle an..

Mit der Inklusions·konferenz
will der Landkreis Reutlingen
die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention
in den Städten und Gemeinden umsetzen.

§ 1 Zweck und Gegenstand der Inklusionskonferenz

Der Land·kreis Reutlingen will Inklusion machen.
In allen Städten und Gemeinden,
die es im Landkreis gibt.
Das muss man planen und organisieren.

Dazu gibt es die Inklusions·konferenz Landkreis Reutlingen.

Bei der Besprechung reden alle Teilnehmer über Inklusion.
Die Teilnehmer werden Mitglieder genannt.
Die Mitglieder erzählen, was sie über Inklusion wissen.
Sie erzählen, was sie für Inklusion machen.
Und wo es noch keine Inklusion gibt.

Das Bild zeigt in der Mitte mehrere Menschen an einem Tisch. Mit Strichen ist diese Gruppe mit weiteren Einzelpersonen verbunden.
© Das Bild zeigt in der Mitte mehrere Menschen an einem Tisch. Mit Strichen ist diese Gruppe mit weiteren Einzelpersonen verbunden.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

§ 2 Leitung und Vertretung der Inklusionskonferenz

Der Landrat Dr. Ulrich Fiedler
ist der Leiter der Inklusionskonferenz.
Das wird auch Vorsitzender genannt.

Der 2. Leiter wird von der Inklusions·konferenz gewählt.

§ 3 Mitgliedschaft in der Inklusionskonferenz

In der Inklusions·konferenz soll es
Mitglieder aus verschiedenen Bereichen geben.

Jedes Mitglied hat eine Stellvertretung.

Jedes Mitglied hat die Rechte,
für seine Organisation oder Einrichtung
feste Zusagen zu machen.

Kann ein Mitglied nicht an der Sitzung teilnehmen,
muss es die eigene Stellvertretung
und die Geschäftsstelle Inklusionskonferenz informieren.

Neue Mitglieder werden
in der Inklusionskonferenz aufgenommen.
Die Mehrheit der Mitglieder
muss zustimmen.

Ein Mitglied kann seine Mitgliedschaft
jeder·zeit kündigen.
Das muss schriftlich gemacht werden.

§ 4 Einrichtung eines Beirats „Selbsthilfe“

Die Inklusions·konferenz richtet einen
Beirat „Selbsthilfe“ ein.

Der Beirat „Selbsthilfe“ berät den Vorsitzenden
und die Geschäftsstelle der Inklusionskonferenz.
Damit sie Inklusion möglich machen können.

Das Bild zeigt verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
© Das Bild zeigt verschiedene Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Die Mitglieder im Beirat „Selbsthilfe“ sind
Menschen mit Behinderungs·erfahrung.
Das können Menschen mit eigener Einschränkung sein
oder Angehörige von ihnen.

Die Menschen haben Erfahrung in diesen Bereichen

  • Körper·behinderung und Mehrfach·behinderung
  • Lern·schwierigkeiten
  • psychische Beeinträchtigung
  • Sehbehinderung
  • Hörschädigung
  • Autismus

Für jeden Bereich können bis zu
3 Menschen Mitglied werden.

Wollen mehr Bereiche oder Menschen mitmachen,
muss die Inklusions·konferenz
mit Mehrzeit zustimmen.

§ 5 Geschäftsstelle

Beim Landratsamt Reutlingen
gibt es eine Geschäftsstelle „Inklusionskonferenz“.

Das Landratsamt Reutlingen
bezahlt die Kosten für die Geschäftsstelle.

Die Geschäftsstelle plant die Aufgaben
von der Inklusions·konferenz.
Die Geschäftsstelle überwacht,
dass alle Aufgaben zusammen passen.

Die Geschäftsstelle bereitet die Treffen vor.
Sie schreibt auf,
was in den Treffen besprochen wird.

Die Geschäftsstelle hilft den Arbeits·gruppen bei der Arbeit.
Sie begleitet die Arbeits·gruppen.

Die Geschäftsstelle überlegt sich neue Vorschläge zur Inklusion.

Die Geschäftsstelle informiert alle Menschen
über die Arbeit der Inklusionskonferenz.

§ 6 Öffentlichkeits·arbeit

Einmal im Jahr organisiert die Inklusions·konferenz
eine große Veranstaltung zu einem Inklusions·thema.

Zum Treffen der Inklusions·konferenz
können alle Menschen kommen,
die sich für Inklusion interessieren.
Das heißt: öffentliche Sitzung.

§ 7 Arbeitsweise der Inklusionskonferenz

Die Mitglieder überlegen Lösungen
für ein Inklusions·thema.
Die Mitglieder machen eine Abstimmung,
was man für Inklusion machen soll.
Und was dafür wichtig ist.
Und wer mitmachen soll.

Zu einem Thema wird eine
Arbeits·gruppe gegründet.
Über die Vorschläge der Arbeits·gruppen
reden die Mitglieder
in der Inklusions·konferenz.
Sie überlegen,
ob die Vorschläge gut sind.
Die Mitglieder stimmen
über die Vorschläge ab.

Acht Personen sitzen an einem Tisch in einer Besprechung, wobei vier von ihnen die Hand heben.
© Acht Personen sitzen an einem Tisch in einer Besprechung, wobei vier von ihnen die Hand heben.
Alle Rechte vorbehalten Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel

Jedes Mitglied muss sich anschließend
bei seiner Arbeits·stelle darum kümmern,
dass der Vorschlag zur Inklusion unterstützt wird.

§ 8 Sitzungen der Inklusionskonferenz

Der Vorsitzende leitet die Sitzung.
Oder der 2. Vorsitzende.

1mal im Jahr muss eine Sitzung statt·finden.

Jede Sitzung hat ein Haupt·thema.
Projekte werden vorgestellt.
Und wie weit die Projekte bearbeitet sind.

Die Mitglieder bekommen
14 Tage vor dem Termin
die Tagesordnung.

Fachleute zu einem bestimmten Thema
können zur Sitzung eingeladen werden,
wenn der Vorsitzende einverstanden ist.

Vorschläge für die Tagesordnung müssen
21 Tage vor der Sitzung
an die Geschäftsstelle gemeldet werden.

Die Sitzung ist öffentlich.
Jeder darf als Gast
zur Sitzung kommen.

Bei jeder Sitzung werden
die Ergebnisse aufgeschrieben.
Der Vorsitzende unterschreibt.
In der nächsten Sitzung
müssen die Mitglieder dem Protokoll zustimmen.

§ 9 Abstimmungen, Beschlussfähigkeit

Bei Entscheidungen sollten am besten
alle Mitglieder
die gleiche Meinung haben.

Die Inkusions·konferenz kann nur Entscheidungen zu treffen,
wenn die Mehrzahl der Mitglieder einverstanden ist.
Jedes Mitglied kann eine Stimme abgeben.

§ 10 Selbstverpflichtung

Die Mitglieder der Inklusions·konferenz
geben die Informationen in ihren Bereichen weiter.
Sie machen Werbung für
Ideen zur Umsetzung von Projekten.

Die Mitglieder unterstützen die Geschäftsstelle
mit Fach·wissen und Unterlagen.

§ 11 Änderungen der Geschäftsordnung

Um die Geschäfts·ordnung zu ändern,
müssen mehr als 20 Mitglieder dafür stimmen.

§ 12 Inkrafttreten

Die Geschäfts·ordnung gilt seit dem 20. Mai 2014.