Assistenz·leistungen
für Menschen mit Beeinträchtigung
sind gerade das Haupt·thema
in der Inklusions·konferenz.
Assistenz ist für uns:
In verschiedenen Lebens·bereichen.
Zum Beispiel
Seit 2018 haben Menschen mit Beeinträchtigung
einen Anspruch auf Assistenz·leistungen.
Das steht so im Gesetz.
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Abgekürzt wird es so: BTHG.
Das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung
soll verbessert werden.
Menschen mit Behinderung sollen
an der Gesellschaft
teilhaben können.
Uns interessiert,
in welchen Lebens·bereichen
Unterstützung gebraucht wird.
Und wo die Unterstützung fehlt.
Dazu haben wir
Menschen mit eigener Behinderungs·erfahrung
im Landkreis Reutlingen gefragt.
Menschen, die in der Stadt wohnen.
Menschen, die auf dem Land wohnen.
Menschen, die alleine wohnen.
Menschen, die in einer Wohn·gruppe wohnen.
Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Menschen, die nicht arbeiten.
195 Antworten sind zurück gekommen.
Vielen Dank an alle,
die an der Umfrage mitgemacht haben.
Im Jahr 2022 hat die Inklusions·konferenz
50 Menschen
zu einer großen Besprechung eingeladen.
Menschen aus der Politik waren dabei.
Menschen mit Assistenzbedarf.