Der Landkreis Reutlingen ist als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verpflichtet, zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 11 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs – ÖPNVG).
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Reutlingen wurde vom Kreistag am 19. Mai 2021 einstimmig beschlossen. Mit dem Nahverkehrsplan als Kompass für die Entwicklung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität setzt der Landkreis den Rahmen für die attraktive Weiterentwicklung eines an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierten ÖPNV.
Die Aufstellung des Nahverkehrsplans wurde von einem umfangreichen Abstimmungs- und Beteiligungsprozess begleitet. Gemeinsam mit vielen Akteuren, unter anderem aus Kreistagsfraktionen, Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und weiteren Interessenvertretern, z. B. Sozialverbänden, wurden die Ziele und Rahmenvorgaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität im Landkreis erarbeitet. Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Mobilität ist der Nahverkehrsplan regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der durch den Nahverkehrsplan vorgegebene Rahmen ist daher bewusst zukunftsoffen gestaltet und kann so an die dynamischen Entwicklungen im Bereich der Mobilität angepasst werden.
Im Nahverkehrsplan hat der Landkreis Mindeststandards für den Bedienungsumfang und die Qualität des ÖPNV im Landkreis festgelegt (z. B. Bedienungshäufigkeiten, Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrpersonal), das Linienbündelungskonzept erarbeitet und Ziele und Rahmenvorgaben für die weitere Verbesserung der Mobilität im Landkreis definiert. Diese Ziele und Rahmenvorgaben müssen bei der Neuvergabe der Linienverkehrsgenehmigungen berücksichtigt werden
Durch das Linienbündelungskonzept können in einem verkehrlich zusammenhängenden Gebiet wirtschaftlich starke und schwache Linien zusammengefasst werden. Das eröffnet die Chance Verkehrsräume linienübergreifend zu überplanen und Synergieeffekte beim Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal zu nutzen.
Mit der schrittweisen Umsetzung der definierten Ziele und Rahmenvorgaben leistet der Landkreis einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Mobilität im Landkreis und dem Klimaschutz.