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Tunnelbetrieb

In Deutschland gibt es rund 400 Straßentunnel mit einer aneinandergereihten Gesamtröhrenlänge von circa 350 Kilometer, also in etwa einer Strecke von Reutlingen bis Salzburg. Tunnel entstehen überall dort, wo die örtlichen Gegebenheiten eine andere Straßenführung nicht zulassen. Sie schützen Menschen und Natur vor Lärm und Abgasen oder kürzen Wege ab.

Im Verwaltungsbezirk des Landkreises ist das Straßenbauamt für den Betrieb und die Unterhaltung, darunter die Sicherheit, für den Ursulaberg- und Scheibengipfeltunnel zuständig. Der Betrieb und die Wartung der Tunnelbauwerke stellen mit ihrer betriebstechnischen Ausstattung und den umfangreichen Sicherheitseinrichtungen eine hohe Anforderung an die Fachkräfte im Straßenbetriebsdienst.

Ursulabergtunnel

Der Ursulabergtunnel ist Teil der Ortsumfahrung von Pfullingen, welche im Jahre 2003 mit der Verlegung der B312 durch das Regierungspräsidium Tübingen freigegeben wurde. Der Gesamtkostenaufwand lag bei rund 60 Millionen Euro, welche zu großen Teilen durch Bundesmittel finanziert wurden. Der Tunnel und die Ortsumfahrung entlasten die Ortsdurchfahrt von Pfullingen täglich um rund 20 000 Fahrzeuge.

Im Jahr 2016 wurde der Tunnel mit einem Investitionsaufwand von rund 4,2 Millionen Euro  auf die neueste Sicherheitstechnik angepasst.

  • Tunnellänge/-Querschnitt: 1 180 Meter  / 10,5 Meter 
  • Zulässig Höchstgeschwindigkeit: 70 Kilometer pro Stunde
  • acht Notrufstationen (alle 150 Meter )
  • drei Notausgänge über Fluchttreppenhäuser (alle 300 Meter )
  • zwei redundante Betriebsgebäude (Technikzentrale)
  • Messtechnik: zwei CO-Sensoren, elf Sichttrübe- und vier Strömungsmessstellen
  • Fluchtwegkennzeichnung- und Orientierungsbeleuchtung: alle 25 Meter 
  • Videobildübertragung (ereignisbezogen) zur Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst
  • je eine Nothaltebuchten auf einer Seite
  • Notruf- und Videobildübertragung zur Integrierten Leitstelle Reutlingen (24/7-Besetzung)
  • Lüftung: 16 Strahlventilatoren am Tunnelfirst
  • Beleuchtung: Durchfahrtbeleuchtung und Adaptionsbeleuchtung (Anpassung des Augenlichtes an den Portalen)
  • Aktive Leiteinrichtung: LED-Marker alle 25 Meter  auf dem Notgehweg
  • Brandmeldeanlage mit Linienkabel-Detektion am Tunnelfirst
  • Brandbekämpfung: Löschwasserversorgung über Hydranten und Handfeuerlöscher bei den Notrufstationen
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Stromausfall (zur geordneten Auslösung einer Tunnelsperrung)
  • Objektfunk für die Einsatzdienst von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
  • Lautsprecher am Tunnelfirst (alle 50 Meter ) mit ereignisbezogenen automatisierten Durchsagen aus einer Textkonserve
  • Verkehrsfunk/Ultrakurzwellen-Radionsender (Südwestrundfunk 3) mit ereignisbezogener Aufsprache der Durchsagetexte auf die Autoradios
  • Entwässerung für Niederschlags- und Löschwasser über Hohlbordrinnen und Ableitung in Rückhaltebecken im Havariefall

Sicherheitsrelevante Störungen und Ereignisse werden von der Tunnelbetriebsausstattung detektiert und lösen eine automatisierte Tunnelsperrung aus. In diesem Zug wird über automatisierte Wechselverkehrszeichen die Bedarfsumleitung durch die Ortsdurchfahrt angesteuert. Nicht sicherheitsrelevante Störungen lösen die Verkehrssteuerung „leichte Behinderung“ aus. In diesem Fall wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert.

Scheibengipfeltunnel

Im weiterführenden Verlauf der B 312 unterquert der Scheibengipfeltunnel im Zuge der Ortsumfahrung Reutlingen den Scheibengipfel und bildet somit zusammen mit dem Ursulabergtunnel eine regionale Entwicklungsachse zwischen den Oberzentren Stuttgart – Reutlingen – zur Schwäbischen Alb und weiter zum ober-schwäbischen Raum.

Der erste Spatenstich zum Bau der zuführenden Straßen erfolgte am 18. 08.2009, die Verkehrsfreigabe am 28.10.2017. Die Ortsumfahrung Reutlingen ersetzt den bisherigen Verlauf der Bundesstraßen 312 und 313 durch die Reutlinger Innenstadt, deren Verkehrsaufkommen vor der Entlastung bei 65 000 Fahrzeugen pro Tag lag.

Für die gesamte Ortsumfahrung hat der Bund Kosten in Höhe von rund 135 Millionen Euro aufgewendet.

  • Tunnellänge/-Querschnitt: 1.910 Meter / 10,5 Meter
  • sieben Notausgänge über Querschläge zum parallel verlaufenden Rettungstollen (alle 300 Meter)
  • zwei redundante Betriebsgebäude (Technikzentrale)
  • Notruf- und Videobildübertragung zur Integrierten Leitstelle Reutlingen (24/7-Besetzung)
  • Messtechnik: drei CO-Sensoren, neun Sichttrübe- und vier Strömungsmessstellen, 14 Rauchdetektoren
  • Art: Gegenverkehrstunnel
  • Zulässig Höchstgeschwindigkeit: 70 Kilometer pro Stunde
  • Fluchtwegkennzeichnung- und Orientierungsbeleuchtung: alle 25 Meter
  • 15 Notrufkabinen (alle 150 Meter)
  • Videobildübertragung (ereignisbezogen) zur Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst
  • beidseitig drei Nothaltebuchten je Fahrtrichtung
  • Lüftung:
    •  Entlüftung der Verkehrsimmission (Normalbetrieb) über Längsströmung durch die Tunnelportale mittels sechs Strahlventilatoren am Tunnelfirst
    • Lüftung im Brandfall durch Absaugung über 22 Rauchabsaugklappen am Tunnelfirst durch zwei Axialventilatoren
  • Beleuchtung: Durchfahrtbeleuchtung und Adaptionsbeleuchtung (Anpassung des Augenlichtes an den Portalen)
  • Aktive Leiteinrichtung: LED-Marker alle 25 Meter auf dem Notgehweg
  • Brandmeldeanlage mit Linienkabel-Detektion am Tunnelfirst
  • Brandbekämpfung: Löschwasserversorgung über Hydranten und Handfeuerlöscher bei den Notrufstationen
  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Stromausfall (zur geordneten Auslösung einer Tunnelsperrung)
  • Objektfunk für die Einsatzdienst von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
  • Lautsprecher am Tunnelfirst (alle 50 Meter) mit ereignisbezogenen automatisierten Durchsagen aus einer Textkonserve
  •  Verkehrsfunk/Ultrakurzwellen-Radiosender (Südwestrundfunk 3) mit ereignisbezogener Aufsprache der Durchsagetexte auf die Autoradios
  • Entwässerung für Niederschlags- und Löschwasser über Hohlbordrinnen und Ableitung in Rückhaltebecken im Havariefall

Sicherheitsrelevante Störungen und Ereignisse werden von der Tunnelbetriebsausstattung detektiert und lösen eine automatisierte Tunnelsperrung aus. In diesem Zug wird über automatisierte Wechselverkehrszeichen die Bedarfsumleitung durch die Ortsdurchfahrt angesteuert. Nicht sicherheitsrelevante Störungen lösen die Verkehrssteuerung „leichte Behinderung“ aus. In diesem Fall wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert.