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Biotopverbund

Die vielfältige Landschaft im Landkreis Reutlingen ist Lebensraum für zahlreiche, auch seltene Tier- und Pflanzenarten.

Die allgemein immer stärkere und ausgedehntere Landnutzung führt jedoch zu einer Zerschneidung dieser Landschaft und somit auch zu einer Verinselung von Lebensräumen. In den vergangenen Jahrzehnten hat der Bestand vieler Tier- und Pflanzenarten sowie die Ausdehnung und Qualität ihrer Lebensräume dadurch stark abgenommen.

Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und die biologische Vielfalt zu stärken, ist bis 2030 der Ausbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs vorgesehen. Hierfür sollen die Kommunen für ihr Gemeindegebiet eine Biotopverbundplanung von einem Fachbüro erstellen lassen oder ihren Landschafts- beziehungsweise Grünordnungsplan anpassen.

Das Ziel eines Biotopverbunds ist es, die Lebensräume von Arten durch gezielte Maßnahmen aufzuwerten und zu vernetzen. Dadurch wird der Austausch einzelner Populationen ermöglicht und eine Ausbreitung der Arten gefördert.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Biotopverbund unterstützt Sie der Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Reutlingen e.V. sehr gerne.

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Ein wichtiger Baustein zur Realisierung des Biotopverbunds ist die Erarbeitung einer Biotopverbundplanung auf kommunaler Ebene.

Diese wird durch ein Fachbüro erstellt und umfasst konkret:

  • die Überprüfung des aktuelle Zustands der Biotopflächen der jeweiligen Gemeinde
  • die Erfassung von Entwicklungspotenzialen
  • ein Maßnahmenkonzept zur Stärkung von Kernbiotopen und zur Schaffung von Verbindungswegen

Eine Biotopverbundplanung kann dadurch auch konkrete Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen oder das Ökokonto liefern.

Die Kosten für eine Biotopverbundplanung können mit einem Fördersatz von 90 Prozent über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden. Lediglich 10 Prozent der Kosten sind durch die jeweilige Kommune selbst zu tragen. Darüber hinaus werden die Umsetzungsmaßnahmen mit einem erhöhten Fördersatz von 70 Prozent über die Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst.

Sowohl während der Planungsphase als auch bei der anschließenden Umsetzung der Biotopverbundplanung erhalten die Kommunen fachliche Unterstützung der Biotopverbundbotschafterinnen des Landschaftserhaltungsverbands im Landkreis Reutlingen e.V.

Im Rahmen der Biotopverbundplanungen werden Informationstermine für Landwirtinnen und Landwirte angeboten, bei denen mögliche Maßnahmen besprochen sowie über deren Fördermöglichkeiten informiert wird. Natürlich können auch Ideen, Wissen und Vorschläge seitens der Landwirte eingebracht werden.   

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Biotopverbundmaßnahmen bietet sich vor allem die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) an. Hiermit werden Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz gefördert, insbesondere:

  • Biotoppflege (zum Beispiel Beweidung von Magerrasen, Gehölzpflege, Feldheckenpflege)
  • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung (zum Beispiel Stehenlassen von Altgrasstreifen)
  • Extensive Acker-Bewirtschaftung
  • Saatgut für Stilllegungsflächen innerhalb ausgewiesener Suchräume

Wichtiger Hinweis: Die Umsetzung der in den Biotopverbundplanungen vorgeschlagenen Maßnahmen ist freiwillig. Die Wiederaufnahme der vormaligen Nutzung ist nach Ablauf einer Agrarumweltmaßnahme (beispielsweise LPR-Vertrag) möglich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können sich für den Biotopverbund einbringen, indem sie:

  • den Gemeindevertreter ansprechen und für die Durchführung einer Planung werben.
  • bei den Öffentlichkeitsterminen der Biotopverbundplanungen Ideen, Wissen und mögliche Maßnahmenflächen einbringen sowie Vorkommen seltener Arten benennen.
  • sich nach Abschluss der Planung bei der Biotop- und Landschaftspflege einbringen.

Ihr Kontakt zum Landschaftserhaltungsverband: