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Umgang mit Wildtieren

Treffen Menschen und Wildtiere in Siedlungsgebieten oder in der Natur aufeinander führt dies oftmals zu Fragen. Im Folgenden finden Sie Hinweise zum Umgang mit verschiedenen Wildtieren.

Über welches Tier möchten Sie sich informieren?

Der Biber gehört zu den streng geschützten Arten. Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten, erheblich zu stören oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

Der Biber kann durch seine Aktivitäten großen Einfluss in die Landschaft nehmen. Zum Beispiel werden durch das Anstauen von Gewässern Landschaften umgestaltet und neue Lebensräume für weitere Pflanzen- und Tierarten geschaffen.

Allerdings kann es durch seine Aktivitäten auch zu Konflikten mit den Landnutzern oder im Siedlungsbereich kommen. In diesen Fällen wird im Rahmen des landesweiten Bibermanagements durch die  Untere Naturschutzbehörde und den ehrenamtlich tätigen Biberberatern die fachliche Beurteilung durchgeführt und die möglichen Maßnahmen aufgezeigt. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Tiere selbst unter Schutz gestellt sind, auch ihre Burgen und Dämme dürfen nicht ohne Erlaubnis beschädigt oder entfernt werden.

Im Landkreis Reutlingen unterstützen ehrenamtlich für den Naturschutzdienst tätige Biberberater die Untere Naturschutzbehörde in der Koordinierung von Maßnahmen vor Ort. Kontaktieren Sie bei Fragen oder Problemen vor Ort den zuständigen Biberberater oder die Untere Naturschutzbehörde.

Räumliche Zuständigkeit und Kontaktdaten der Biberberater

Nördwestlicher Teil des Landkreises mit den Städten und Gemeinden:

  • Bad Urach
  • Dettingen
  • Grafenberg
  • Metzingen
  • Pfullingen
  • Pliezhausen
  • Riederich
  • Reutlingen
  • Walddorfhäslach
  • Wannweil

Dr. Albrecht Gorthner: a.gorthner(at)gmail.com oder +49 7123 920943

Insbesondere Alb mit den Städten und Gemeinden:

  • Engstingen
  • Eningen
  • Gomadingen
  • Hayingen
  • Lichtenstein
  • Mehrstetten
  • Münsingen
  • Sankt Johann
  • Sonnenbühl
  • Trochtelfingen

Thomas Esters: biberberater-esters(at)gmx.de oder +49 162 9282236

Axel Tuor: biberberater-tuor(at)gmx.de oder +49 174 2618510

Weitere Informationen

Regierungspräsidium Tübingen zum Bibermanagement 

Untere Naturschutzbehörde 

Der Fuchs ist ein weit verbreitetes und anpassungsfähiges Wildtier, das sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten lebt.

In der Nähe von Menschen sucht er oft nach Nahrung, was zu Konflikten führen kann, besonders wenn er in Gärten oder Siedlungen eindringt.
Obwohl Füchse häufig anzutreffen sind, dürfen sie nicht ohne Weiteres gejagt oder gefangen werden, da sie Teil des natürlichen Gleichgewichts sind.

Bei Problemen oder Sichtungen können Fachleute hinzugezogen werden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

In manchen Fällen kann es hilfreich und ausreichend sein, wenn die Tiere durch Wasser erschreckt und vertrieben werden. Manche Geräte sind mit Bewegungsmeldern kombiniert und aktivieren einen Wasserstrahl, der bis zu 10m weit reichen kann.

Informationen zum Fuchs und anderen Wildtieren finden Sie unter anderem im Wildtierportal Baden-Württemberg.

Wildtierbeauftragter des Landkreises Reutlingen

Der Luchs, einst in weiten Teilen Deutschlands ausgestorben, hat dank erfolgreicher Schutzmaßnahmen wieder in einigen Regionen Fuß gefasst. Als streng geschützte Art ist es illegal, den Luchs zu fangen, zu töten oder seinen Lebensraum zu zerstören.

Der Luchs trägt durch die Regulierung von Wildbeständen zur Gesundheit des Ökosystems bei und meidet in der Regel den Kontakt mit Menschen. Die Erhaltung seiner Lebensräume ist entscheidend für das langfristige Überleben der Art. Bei Sichtungen oder Fragen sollten die Naturschutzbehörden kontaktiert werden.

Weitere Informationen:

Der Luchs in Baden-Württemberg

Wildtierbeauftragter des Landkreises Reutlingen

Der Steinmarder, oft in der Nähe von menschlichen Siedlungen anzutreffen, kann durch seine Aktivitäten Schäden an Autos und Gebäuden verursachen, insbesondere durch das Eindringen in Dachböden und das Zerbeißen von Kabeln.

Trotz dieser Problematik ist der Steinmarder eine geschützte Art, und es ist verboten, ihn ohne Genehmigung zu fangen oder zu töten. In Fällen, in denen ein Marder zur Plage wird, sollten Fachleute zur Beratung und Lösung des Problems hinzugezogen werden.

Marder können auch an Hauswänden hochklettern und meistern auch Überhänge an Regenrinnen.
Man benötigt deshalb auch dort Sicherungsmaßnahmen.
Es gibt verschiedene Varianten zum mechanischen Kletterschutz.

Informationen zum Steinmarder und anderen Wildtieren finden Sie unter anderem im Wildtierportal Baden-Württemberg.

Wildtierbeauftragter des Landkreises Reutlingen

Hornissen und Wespen bauen häufig Nester im Siedlungsbereich, was vereinzelt zu Konflikten führen kann.

Zu beachten ist jedoch, dass insbesondere die Hornisse  unter besonderem Schutz (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) steht, wie auch einige seltene Wespen- oder Wildbienenarten. Daher dürfen bei den besonders geschützten Arten Maßnahmen nur im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ergriffen werden.

Zur Beratung und Unterstützung vor Ort gibt es ehrenamtliche Hornissenberater und -beraterinnen, die von der Unteren Naturschutzbehörde vermittelt werden können:

Untere Naturschutzbehörde

Der Wolf kehrt zunehmend in verschiedene Regionen Deutschlands zurück und ist eine streng geschützte Art.

Wölfe spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem, indem sie die Populationen von Wildtieren regulieren. Obwohl Wölfe normalerweise den Kontakt mit Menschen meiden, kann es in landwirtschaftlichen Gebieten zu Konflikten kommen, wenn Nutztiere gefährdet sind. Es ist verboten, Wölfe zu jagen, zu fangen oder ihren Lebensraum zu stören. Um Konflikte zu vermeiden, können Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde eingesetzt werden.

Bei Sichtungen oder Problemen sollten die zuständigen Behörden informiert werden.

Weitere Informationen:

Kurzinformationen zum Wolf

Wildtierbeauftragter des Landkreises Reutlingen