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Anmeldung, Behälter, Gebühren

Das Landratsamt ist zuständig für die Entsorgung von Abfällen

  • aus privaten Haushalten
  • aus Gewerbebetrieben, wenn die Abfälle haushaltsähnlich sind.

Die Veranlagung zur Abfallentsorgung im Landkreis Reutlingen ist grundstücksbezogen. Die Grunfstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer ist für die Anmeldung zur Müllabfuhr zuständig. Die anfallenden Gebühren sind auf das Grundstück bezogen. Die Eigentümerin oder der Eigentümer erhält vom Landratsamt einmal jährlich den Gebührenbescheid und rechnet im Rahmen der Nebenkostenabrechnung mit der Mieterin oder dem Mieter ab.

Sind Sie Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer? Sie können Ihr Grundstück hier zur Müllabfuhr anmelden.

Sind Sie Mieterin oder Mieter? Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung in Verbindung.
Bei Umzug müssen Sie sich als Mieterin oder Mieter nicht bei der Müllabfuhr an- oder abmelden.

Die Städte Reutlingen, Metzingen und Pfullingen haben eine eigene Abfallwirtschaft. Wenn Sie in eine dieser Städte ziehen setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung in Verbindung.

Behälter

Der Landkreis stellt die bestellten Abfallbehälter zur Verfügung. Die Behälter gehen nicht in das Eigentum des Benutzers über.

Auf jedem Grundstück muss eine Restmülltonne, eine Biotonne und eine Papiertonne vorhanden sein. 

  • Restmülltonne (grauer Deckel)
  • Biotonne (brauner Deckel)
  • Papiertonne (blauer Deckel)
  • Gelber Sack für Verpackungen

Wenn Sie selbst kompostieren können Sie auf Antrag auf die Biotonne verzichten.

Die Größe und Anzahl der Tonnen wählen Sie selbst.

Diese Größen werden angeboten

  • Restmüll 140 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter
  • Biotonne 80 Liter, 140 Liter, 240 Liter
  • Papiertonne 140 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter

Häufige Fragen zum Thema Behälter

Die Restmülltonnen und Biotonnen werden alle zwei Wochen geleert. Die Biotonne wird zusätzlich in den Monaten Juni, Juli, August wöchentlich geleert. Die Papiertonne wird vierwöchentlich geleert. Der Gelbe Sack wird vierwöchentlich abgeholt.

Nein. Die Veranlagung zur Müllabfuhr muss die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückeigentümer oder Wohnungseigentümer veranlassen.

Mieterinnen und Mieter können nur über ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter die Anzahl und Größe der Müllbehälter ändern.

Auf jedem Grundstück muss mindestens eine Restmülltonne und eine Papiertonne vorhanden sein. Auf eine Biotonne kann verzichten, wer Eigenkompostierung nachweist. Das Volumen der Tonnen kann frei gewählt werden. Das Volumen wird als ausreichend angesehen, wenn bei der Bereitstellung der Behälter der Deckel immer geschlossen ist.

Als Grundstückseigentümerin oder als Grundstückseigentümer oder Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer können Sie die Größe und Anzahl der Behälter im eBürgerservice ändern.

Als Mieterin oder Mieter setzen Sie sich mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter in Verbindung. Dieser kann für Sie die Änderung veranlassen.

Nein. Es wird nur die Leerung des Behälters registriert. Der Behälter wird nicht gewogen, auch die Müllmenge wird nicht gemessen. Die Behältergröße beeinflusst die Leerungsgebühr. Die Leerung eines größeren Behälters kostet mehr als die Leerung eines kleineren Behälters.

Anhand eines elektronischen  Chips sind die Behälter dem Grundstück eindeutig zugeordnet. Die Müllfahrzeuge sind mit einem Lesegerät für diese Chips ausgestattet. Jede Leerung wird registriert.

Nein. Auf dem Aufkleber steht die Grundstücksadresse und die Behälternummer. Diese Information sind für die Neu-Auslieferung der Tonne wichtig. Der Aufkleber dient nur der optischen Kennung - dadurch wird die Zuordnung der Tonne zum Grundstück ersichtlich . Für die Registrierung von Leerungen ist der Aufkleber nicht erforderlich. Die Registrierung der Leerungen erfolgt durch einen an der Tonne angebrachten Chip.

Nein. Die Behälter dürfen nicht mitgenommen werden. Der Landkreis stellt die erforderlichen Abfallbehälter zur Verfügung. Die Behälter sind an das Grundstück gebunden. Die Behälter gehen nicht in das Eigentum des Benutzers über.

Gebühren

Die Abfallgebühr setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • der Jahresgebühr
  • der Leerungsgebühr

Die Jahresgebühr

  • ist abhängig von der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück wohnen
  • beinhaltet Leistungen des Landkreises wie zum Beispiel Sperrmüll auf Abruf, Problemstoffmobil, Grüngutannahme, Häckselplätze, Papierentsorgung, allgemeine Verwaltung und Abfallberatung
  • enthält keine Behälterleerungen

Jahresgebühr bewohnte Grundstücke

Personenab 2024
176,08 Euro
299,59 Euro
3126,90 Euro
4152,83 Euro
5175,68 Euro
6194,33 Euro
7213,01 Euro
mehr als 7 Personenje Person 30,43 Euro

Jahresgebühr Gewerbe

Behältergrößeab 2024
Restmüllbehälter 140 Liter95,65 Euro
Restmüllbehälter 240 Liter158,74 Euro
Restmüllbehälter 1 100 Liter532,67 Euro

Biotonne 80 Liter

10,31 Euro
Biotonne 140 Liter14,15 Euro
Biotonne 240 Liter22,37 Euro

Jahresgebühr unbewohnte Grundstücke

Behältergrößeab 2024
Restmüllbehälter 140 Liter27,87 Euro
Restmüllbehälter 240 Liter39,50 Euro
Biotonne 80 Liter10,31 Euro
Biotonne 140 Liter14,15 Euro
Biotonne 240 Liter22,37 Euro

Die Leerungsgebühr

  • ist abhängig von der Abfallart und der Größe des Abfallbehälters
  • wird erhoben für Restmüll und Bioabfall
  • wird für jede Leerung des Behälters berechnet
  • beinhaltet Behälterbereitstellung, Leerung und Verwertung/Beseitigung

Wichtiger Hinweis: Drei Mindestleerungen bei Restmüll und vier Mindestleerungen bei Bioabfällen werden jährlich berechnet.
Gründe: Hygiene und Verhinderung wilder Müllentsorgung.

Bei unbewohnten Grundstücken werden keine Mindestleerungen berechnet.

Die Gebühren für die Leerungen finden Sie hier:

Behältergrößeab 2024
Restmüllbehälter 140 Liter9,29 Euro
Restmüllbehälter 240 Liter13,74 Euro
Restmüllbehälter 1 100 Liter43,93 Euro
Biotonne 80 Liter3,43 Euro
Biotonne 140 Liter4,08 Euro
Biotonne 240 Liter5,36 Euro

Behältergemeinschaften

Sie können Behälter gemeinsam mit Bewohnern anderer Grundstücke benutzen. Sie sparen bei der Leerungsgebühr. Die Jahresgebühr wird weiterhin getrennt für jedes Grundstück berechnet. 

Hier finden Sie den Antrag auf Anmeldung einer Behältergemeinschaft (PDF).

Voraussetzungen:

  • Die Grundstücke müssen in räumlicher Nähe zueinander liegen.
  • Sie benennen einen verantwortlichen Ansprechpartner.
  • Der Ansprechpartner zahlt die gemeinsame Leerungsgebühr und sorgt für Ihre interne Verrechnung.

Weitere Informationen und Links

Diese finden Sie in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Reutlingen.

Häufige Fragen zum Thema Gebühren

Ja. Die Höhe der Grundgebühr ist abhängig von der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück wohnen. Das Alter der Personen spielt keine Rolle. Die Grundgebühr ist degressiv gestaffelt. Das heißt, eine vierköpfige Familie zahlt nicht vier Mal so viel wie ein Ein-Personen-Haushalt.

Die Mindestleerungen, die immer berechnet werden, sollen die Ablagerung von wildem Müll in der Landschaft verhindern. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Haushalt Restmüll anfällt, zum Beispiel Staubsaugerbeutel, gebrauchte Zahnbürsten oder Putzlappen. Bioabfälle fallen zum Beispiel in Form von Speiseresten, Teebeuteln oder Kaffeepulver in jedem Haushalt an.

Gebühren können Sie sparen, indem Sie einen kleinen Behälter auswählen und diesen nur gefüllt zur Leerung bereitstellen. Eine sorgfältige Trennung der verschiedenen Abfälle und Wertstoffe hilft ebenfalls, Gebühren zu sparen. Sie können eine Behältergemeinschaft bilden und so Leerungsgebühren sparen.

Ja. Die Jahresgebühr fällt weiterhin für jedes Grundstück getrennt an. Die Leerungsgebühr wird von einem Verantwortlichen, den die Gemeinschaft bestimmten, bezahlt und von diesem intern verrechnet.

Der Abfallgebührenbescheid wird meist im Januar/Februar den Grundstückseigentümern zugesandt.

Als Grundstückeigentümer können Sie Änderungen der Bankverbindung über den eBürgerservice mitteilen.

Die Restgebühren werden Ihnen nach der Endabrechnung erstattet.

Nein. Die Abrechnung kann nur an den Grundstückseigentümer geschickt werden.