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eBürgerservice der Abfallwirtschaft

Der eBürgerservice ist für Grundstückseigentümer. 

Die Grundstückseigentümer sind für die Anmeldung zur Müllabfuhr zuständig und zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. 

Über den eBürgerservice können Sie:

  • sich zur öffentlichen Müllabfuhr anmelden
  • Eigentümerwechsel mitteilen
  • sich von der öffentlichen Müllabfuhr abmelden
  • Eigenkompostierung beantragen
  • Sperrmüll beantragen
  • Ihre Bankdaten erfassen oder ändern
  • Behälter bestellen oder abmelden
  • defekte oder verschwundenen Behälter melden
  • Behälterdaten abfragen
  • Leerungsdaten abfragen
  • Bescheide anzeigen 
  • mit der Abfallwirtschaft in Kontakt treten, zum Beispiel um Anfragen zu stellen. 

Ihr Grundstück ist bereits zur Müllabfuhr angemeldet?

Zum Start des eBürgerservice Abfall benötigen Sie:

  • Ihr Buchungszeichen
  • Ihren persönlichen Zugangscode

Sie finden beides auf Ihrem letzten Gebührenbescheid.

Wenn Sie schon ein persönliches Passwort erstellt haben, nutzen Sie dieses.

Sie wollen ihr Grundstück neu zur Müllabfuhr anmelden? 

Hier gelangen sie zu der Neuanmeldung eBürgerservice Abfall.

Wenn Sie eine telefonische Beratung wünschen, rufen Sie uns gerne an! 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "eBürgerservice der Abfallwirtschaft"

Ergänzende Information zum Online Prozess

keine Eigenschaft zutreffend

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Was muss ich tun, wenn ich ein Haus gekauft habe?

Mit dem Onlineprozess "Neuanmeldung zur Müllabfuhr" (Anmeldung siehe oben) können Sie uns den Eigentümerwechsel mitteilen. Wir benötigen das Datum des Eigentumsübergangs und alle Namen der neuen Eigentümer sowie deren aktuelle Wohnanschrift.


Was muss ich tun, wenn ich mein Haus verkauft habe?

Mit dem Onlineprozess „ eBürgerservice Abfall“ (Anmeldung siehe oben) können Sie uns den Eigentümerwechsel mitteilen. Wir benötigen das Datum des Eigentumsübergangs und alle Namen der neuen Eigentümer sowie deren aktuelle Wohnanschrift.


Was tun, wenn ich mein Passwort für den eBürgerservice vergessen habe?

Über den Button „Passwort vergessen“ im eBürgerservice können Sie ihr Passwort zurück setzen lassen. Sie können dann ein neuen Passwort vergeben.


Was tun, wenn die falsche Email im eBürgerservice hinterlegt ist?

In diesem Fall setzen Sie sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter beim Landratsamt in Verbindung. Die Anmeldedaten werden zurückgesetzt und Sie können sich erneut registrieren.


Muss ich mich bei Ein- und Auszug auf dem Einwohnermeldeamt an- beziehungsweise abmelden? Auch, wenn ich innerhalb der Gemeinde umziehe?

Ja. Grundlage für die Gebührenerhebung sind die An- beziehungsweise Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde. Auch bei Umzug innerhalb der Gemeinde muss eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.


Was tun, wenn die Personenanzahl auf dem Gebührenbescheid nicht stimmt? 

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid. Gleichen Sie die Bewohner mit dem Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde ab.