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Sperrmüll auf Abruf

Sie haben Abfälle, die trotz Zerkleinerung nicht in Ihre Restmülltonne passen. Für diese Abfälle gibt es Sperrmüll auf Abruf.

Als Grundstückseigentümer oder als Hausverwaltung können Sie einmal im Jahr Sperrmüll beantragen. Als Mieter wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.

Es gibt einen gemeinsamen Termin für alle Bewohner des Grundstücks.

Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgebühr enthalten.

Der Antrag auf Sperrmüllabfuhr muss schriftlich gestellt werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten Sperrmüll zu beantragen:

  1. Sie nutzen die Sperrmüllabrufkarte. Diese erhalten Sie als Grundstückseigentümer mit dem jährlichen Gebührenbescheid
  2. Sie nutzen den eBürgerservice der Abfallwirtschaft.

Es gibt vier verschiedene Sorten Sperrmüll:

  • Schrott
  • Elektro-Großgeräte
  • Holzmöbel
  • Restlicher Sperrmüll

Melden Sie alle bei Ihnen anfallenden Sperrmüllsorten an.
Es kommt für jede Sorte ein eigenes Fahrzeug.
Nur angemeldete Sorten werden abgeholt.

Gewerbebetriebe sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen

Häufige Fragen zum Thema Sperrmüll

  • Schrott
    Metall (zum Beispiel Fahrräder), Ölöfen (restentleert)
  • Elektro-Großgeräte
    ab 30 Centimeter Kantenlänge (zum Beispiel EDV-Geräte, Kühl- und Gefriergeräte mit Klebeband verschlossen, Waschmaschinen)
  • Holzmöbel
    auch lackiert und beschichtet, aber ohne Glas- und Spiegeleinsätze (zum Beispiel Holzschränke, Pressspanmöbel)

  • Restlicher Sperrmüll
    Gegenstände aus Materialmix (zum Beispiel Matratzen, Polstermöbel)
    Gegenstände vorwiegend aus Kunststoff (zum Beispiel Plastikstühle, Skier)
    Sperrige Textilien (zum Beispiel Bettdecken, Teppiche)
    Holzmöbel mit Glas- oder Spiegeleinsätzen oder Glasböden

  • Abfälle aus Gebäuderenovierungen (zum Beispiel Fenster, Haustüren)
    Liefern Sie diese Gegenstände bei Entsorgungsunternehmen oder beim Werststoffhof an.
  • Elektro-Kleingeräte unter 30 cm Kantenlänge (zum Beispiel Föhne, Rasierapparate)
    Diese Gegenstände können Sie kostenlos beim im Problemstoffmobil entsorgen 
  • KFZ-Teile (zum Beispiel Autoreifen)
    KFZ-Teile können Sie über KFZ-Verwerter entsorgen
  • Holz aus dem Außenbereich (zum Beispiel Balkonverkleidungen, Zäune)
    Liefern Sie diese Gegenstände bei Entsorgungsunternehmen oder beim Wertstoffhof ab.
  • Kleinteile – auch verpackt (zum Beispiel Geschirr) 
    Kleinteile wie Geschirr können Sie über die Restmülltonne entsorgen.
  • Nachtspeicheröfen
    Der Ausbau und die Entsorgung müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.

Der Grundstückseigentümer ist für die Organisation der Entsorgung auf seinem Grundstück zuständig. Bei der Beauftragung des Sperrmülls kann der Grundstückseigentümer jedoch angeben, dass eine andere Person benachrichtigt werden soll.

Die Abholung erfolgt spätestens 6 Wochen nach der Beantragung.

Die Terminvergabe erfolgt durch das vom Landkreis beauftragte Entsorgungsunternehmen.

Das Entsorgungsunternehmen disponiert die Abfuhr von vielen Grundstücken. Eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Abfuhr ist nur bei einer optimalen Auslastung der Fahrzeuge möglich. Bei der Anmeldung von Sperrmüll auf Abruf können Zeiten angegeben werden, wo keine Abfuhr stattfinden soll.

Abfälle, die trotz Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen gehören zum Sperrmüll.

Abfall A-Z

Ja. Pro Grundstück dürfen 2 m³ bereitgestellt werden. Wohnen mehr als 4 Personen auf dem Grundstück erhöht sich die Menge um 0,5 m³ je zusätzlicher Person.

Eine genaue Auflistung finden Sie im Sperrmüll von A bis Z.

Abfall A-Z

Der Antrag auf Abholung muss bis zum 31. Dezember beim Landratsamt vorliegen.

Der Sperrmüll kann beim Wertstoffhof Reutlingen Schinderteich oder beim Entsorgungszentrum Dußlingen gegen Gebühr angeliefert werden.

Haushaltsauflösungen können nicht über den Sperrmüll entsorgt werden. Noch brauchbare Gegenstände können Sie über den kostenlosen Verschenkmarkt anbieten.  Sperrmüll und Wertstoffe können beim Wertstoffhof Reutlingen Schinderteich oder beim Entsorgungszentrum Dußlingen gegen Gebühr angeliefert werden.  Größere Mengen müssen über gewerbliche Entsorgungsbetriebe entsorgt werden.