Übersetzung mit Google Translate wählen

Asylbewerberleistungen

Die Asylbewerberleistungsbehörde erteilt für die in Deutschland lebenden Asylsuchenden bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt. Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistung bewilligt.

Leistungsberechtigte Personen sind

  • Asylbewerber,
  • Duldungsinhaber,
  • zur Ausreise Verpflichtete
  • und andere nichtdeutsche Antragsteller mit ungesichertem Aufenthaltsstatus.

Dienstleistungen