Die Asylbewerberleistungsbehörde erteilt für die in Deutschland lebenden Asylsuchenden bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt. Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistung bewilligt.
Leistungsberechtigte Personen sind