Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Folgende Leistungen sind möglich:
- Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- sonstige Leistungen
- Leistungen in besonderen Fällen
Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- und/oder Geldleistungen.
Es kann zu Einschränkungen kommen, zum Beispiel wenn Sie
- vollziehbar ausreisepflichtig sind und trotz feststehenden Ausreisetermins und feststehender Ausreisemöglichkeit aus von Ihnen zu vertretenden Gründen Deutschland nicht verlassen haben
- vollziehbar ausreisepflichtig oder geduldet sind und eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten
- vollziehbar ausreisepflichtig oder geduldet sind und aus von Ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können
- im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind oder einen Asylfolge- oder Zweitantrag gestellt haben und bestimmten Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nicht nachkommen
- vorsätzlich oder fahrlässig vorhandenes Vermögen nicht angeben oder Änderungen Ihrer Vermögensverhältnisse nicht unverzüglich mitteilen
- im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder vollziehbar ausreisepflichtig sind und für die Durchführung Ihres Asylverfahrens ein anderer Staat nach Maßgabe der Dublin-III-Verordnung zuständig ist und Ihre Abschiebung in diesen Staat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wurde
- eine Arbeitsgelegenheit oder eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme trotz bestehender Arbeitsfähigkeit unbegründet ablehnen.
Die Leistungsberechtigung endet
- mit der Ausreise oder
- mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt.