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Adressänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises Reutlingen

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Reutlingen umgezogen sind, müssen Sie Ihre neue Adresse bei der Zulassungsbehörde ändern lassen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Adressänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises Reutlingen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

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Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich
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Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Sie oder Ihre Vertretung können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben.

Soll Sie jemand bei der Änderung der Adresse vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug oder
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein

Hinweis: Den Nachweis einer gültigen HU benötigen Sie immer, wenn die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Stempelung von Kennzeichen erforderlich wird.

Sie oder eine Sie vertretende Person müssen die Adresse bei der zuständigen Zulassungsbehörde ändern.

Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen weiterführen.

Für diesen Vorgang steht Ihnen auch ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Adressänderung muss unverzüglich nach dem Umzug gemeldet werden.

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,10

§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Meldung zu Bußgeldern führen kann.

Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell sind.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.