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Ein/ Austragung von Schusswaffen nach Erwerb/ Überlassen anzeigen

Waffenbesitzkarteninhabende müssen den Erwerb bzw. das Überlassen von Schusswaffen (auch wesentliche Teile und Schalldämpfer) binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und gleichzeitig die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist/werden soll, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorlegen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Ein/ Austragung von Schusswaffen nach Erwerb/ Überlassen anzeigen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von Schusswaffen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Reutlingen.

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