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Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) verlängern

Alternativbezeichnung: Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen

Wenn Sie im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen fahren, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.

Sie sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Dabei sollen Sie Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse auffrischen und aktualisieren, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Technik
  • Verkehrssicherheit
  • rationeller Kraftstoffverbrauch
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Gesundheit

Die Pflicht zur Weiterbildung besteht unabhängig davon, ob Sie die Grundqualifikation durch Besitzstand oder durch eine IHK-Prüfung erworben haben. Ein Besitzstand liegt vor, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor folgenden Stichtagen erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus-Führerscheine): vor dem 10. September 2008
  • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (Lkw-Führerscheine): vor dem 10. September 2009

Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung erhalten Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
  • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
  • Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren.
    Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
  • Leerfahrten, das heißt Fahren unbeladener Fahrzeuge ohne Güter oder Fahrgäste

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Fahrerqualifizierungsnachweis (früher Schlüsselzahl 95) verlängern"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Für den Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.

  • Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie vom gültigen Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • Bescheinigung über in der Regel 5 Module der Weiterbildung im Original (ggfs. online beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufbar) // Eine Auskunft aus dem BQR können Sie hier direkt beim KBA einholen.

Sie müssen einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.

Zum Abschluss wird Ihre Kursteilnahme an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt elektronisch gemeldet (Regelfall) oder Sie erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebescheinigung (nur noch im Ausnahmefall). Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen.

Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. So können Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren - auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten.

  • für die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs: 500,00 - 1.000 Euro (je nach Ausbildungsstätte)
  • für die Ausstellung des FQN (bei Erteilung, Änderung oder Beschädigung (Ersatz) / Normal Direktversand): ab 32,50 Euro
  • zusätzliche Kosten können je nach Einzelfall anfallen für die Verlängerung der Fahrerlaubnis und/oder für die Ausstellung eines neuen Führerscheins

Wie Sie die Grundqualifikation erwerben können, erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen".

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