Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten, wenn Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die bisherige Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- ausländische Zulassungsbescheinigungen im Original
- ausländische Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen) oder Original-Abmeldebestätigung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gem. der Fristen nach Anlage VIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
- Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten) – kann bei der Zulassungsbehörde
- ausgefüllt werden
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer