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Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) 
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten, wenn Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die bisherige Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • ausländische Zulassungsbescheinigungen im Original
  • ausländische Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen) oder Original-Abmeldebestätigung
  • Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gem. der Fristen nach Anlage VIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
  • schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
  • Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen

 

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten) – kann bei der Zulassungsbehörde 
  • ausgefüllt werden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
  • schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder  Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
  • SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer