Sie können den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten am Hauptgebäude (Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen) beantragen:
Landratsamt Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen
Bei folgenden Bürgermeisterämtern kann ebenfalls der Umtauschantrag gestellt werden:
Bad Urach, Dettingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Pfronstetten, Pfullingen, Pliezhausen, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Wannweil und Zwiefalten.
Der Antrag muss beim Rathaus Ihres Wohnsitzes gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Original-Führerschein (bei Direktversand, sonst bitte nur Kopie des Führerscheins)
Wichtiger Hinweis:
Bitte beantragen Sie den Direktversand und legen Sie den Original-Führerschein dem Antrag bei. Der Direktversand (Original-Führerschein erforderlich) ist nicht obligatorisch, beschleunigt die Antragsbearbeitung jedoch wesentlich und hat sich seit Beginn des "Pflichtumtauschs" uneingeschränkt bewährt. Durch die Auswahl des Direktversandes leisten Sie einen wesentlichen Beitrag dazu, dass alle Antragsteller Ihren neuen Führerschein schnellstmöglich erhalten. Bei "Direktversand" wird Ihnen Ihr neuer Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei nach Hause gesandt. Ihren "alten" Original-Führerschein erhalten Sie (für die Zwischenzeit) stets umgehend befristet gültig ("entwertet") auf dem Postweg von uns wieder zurück. Ihre Fahrerlaubnis bleibt Ihnen außerdem während des gesamten Umtauschprozesses erhalten, d.h. auch dann wenn Sie aufgrund des Umtauschs mit Direktversand für kurze Zeit keinen Führerschein besitzen. Sie sparen sich durch die Auswahl des Direktversandes die Kosten für die Anreise sowie etwaige Parkgebühren sowie den persönlichen Aufwand für Terminvereinbarung und Abholung vor Ort. Diese Kosten dürften oftmals die zusätzlichen Kosten für den Direktversand (5 EUR) übersteigen.
Sofern Sie keinen Direktversand wünschen, fügen Sie dem Antrag bitte lediglich eine Kopie Ihres aktuellen Führerscheins bei.
Sie müssen den neuen Führerschein dann im Regelfall persönlich hier abholen. Den Führerschein kann alternativ auch eine bevollmächtigte Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sowie einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers) abholen. Wenn der Führerschein hier vorliegt, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit der Bitte um Terminbuchung über unser Online-Terminvereinbarungssystem.
Bitte vereinbaren Sie nicht von sich aus einen Termin zur Abholung. Ihr Führerschein liegt dann zum Termin regelmäßig noch gar nicht vor. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der zusätzlich erforderlichen Arbeitsschritte und hoher Arbeitsbelastung derzeit aufgrund des "Pflichtumtauschs" bei Nichtauswahl des Direktversandes länger dauert, bis Sie Ihren neuen Führerschein schließlich in Empfang nehmen können.