Sie müssen den Jagdscheinantrag schriftlich stellen.
Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab, reichen Sie diesen über Ihre zuständige Gemeinde ein, oder übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.
Hinweis:
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung werden vor der Erteilung des Jagdscheines durch die ausstellende Behörde geprüft.