Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister (bzw. vor der Reform des Punktesystems zum 01.05.2014 einen Punktestand von 18 oder mehr Punkten im damaligen Verkehrszentralregister) erreicht hatten, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Abgabe des Führerscheins erteilt werden.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, weil Sie einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen sind, erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hat die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig von der Entscheidung des Gerichtes zu prüfen, ob Bedenken hinsichtlich der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Eignungsbedenken liegen beispielsweise vor:
- Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war;
- Wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Cannabiseinfluss begangen wurden;
- Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration vom 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, bzw. bereits ab 1,1 Promille;
- Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen;
- Wenn Einnahme oder Abhängigkeit von Betäubungsmitteln vorliegt;
- Wenn mehrere von Ihnen begangene Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) gespeichert sind.
Speziell in diesen Fällen müssen Sie davon ausgehen, dass die Bedenken gegen Ihre Kraftfahreignung nur durch Vorlage eines für Sie positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgeräumt werden kann.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug"