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Umsatzsteuerbefreiung selbstständiger Privatmusikerzieher beantragen

Selbständige Privatmusikerzieher können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie die die Kriterien des § 4 Nr. 21 Buchst. b Umsatzsteuergesetz erfüllen. Dazu müssen sie eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung erbringen und auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Die Beantragung ist formlos möglich. Dem Antrag sind Unterlagen über die Art der Tätigkeit und die Qualifikation beizufügen.