Umsatzsteuerbefreiung selbstständiger Privatmusikerzieher beantragen
Selbständige Privatmusikerzieher können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie die die Kriterien des § 4 Nr. 21 Buchst. b Umsatzsteuergesetz erfüllen. Dazu müssen sie eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung erbringen und auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.