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Waffen abgeben

Bürgerinnen und Bürger von registrierten Schusswaffen, die ihre Waffenbesitzkarten zurückgeben und die Waffen und gegebenenfalls Munition zur Vernichtung abgeben möchten, können dies bei der Waffenbehörde tun.

Vorherige Terminvereinbarung

Bitte bringen Sie zum Abgabetermin folgendes mit:

  • Waffe
  • Waffenbesitzkarte
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Vollmacht

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Reutlingen.