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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus:

  • wissenschaftlichen
  • künstlerischen oder
  • heimatgeschichtlichen Gründen.

Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste eingetragen. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Das gilt auch für Kulturdenkmale, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalschutzgesetzes in entsprechenden Verzeichnissen eingetragen waren.

Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal vornehmen, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können? Das muss die zuständige Denkmalschutzbehörde denkmalschutzrechtlich genehmigen oder im Falle eines Baugenehmigungsverfahrens die Zustimmung erteilen. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung.

Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.

Tipp: Einsicht beantragen

Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt?

Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste oder fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.