Verlängerung einer Teilbaugenehmigung nach § 62 Landesbauordnung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauantrag eine gültige Teilbaugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Teilbaugenehmigung beantragen. Die zuständige Baurechtsbehörde kann die Teilbaugenehmigung um jeweils bis zu drei Jahren verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben. Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung ist gebührenpflichtig.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Verlängerung einer Teilbaugenehmigung nach § 62 Landesbauordnung beantragen"
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