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Wohnraumförderung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürgerinnen und Bürger, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten.

Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein.

Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.

Das Land fördert folgende Maßnahmen:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums (wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt)
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
  • Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden
  • Erwerb bestehenden Wohnraums

Das Land finanziert diese Maßnahmen mit 1 Prozent Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent.

Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 255 000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20 000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3 500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.

Empfängerinnen und Empfänger eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss beziehungsweise beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung.

Mietwohnungsfinanzierung BW:

  • Neubau - MW10-/MW15-/MW25-/MW30-Darlehen
  • Begründung von Miet- und Belegungsbindungen

Weitere Informationen und Antragstellung

Interessierte können Fragen zur Finanzierung auch direkt an die L-Bank richten:

  • Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz und –provider)
  • Erreichbarkeit: Montag – Freitag: 8:00 - 16:30 Uhr

Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln:

Finanzierungsrechner der L-Bank

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