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Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde - auch Führerscheinstelle genannt - befindet sich in Reutlingen (Aulberstraße 27)

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. 

Berufskraftfahrer müssen eine Grundqualifikation und Weiterbildungen durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nachweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den FQN wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist auch für das Fahrschul- und Fahrlehrerwesen zuständig. Dieser Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Erteilung von Fahrschul- und Fahrlehrerlaubnissen. Darüber hinaus gehört zum Beispiel auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz zu den Aufgaben dazu.

Eine Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht hat,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
  • vorschriftsgemäß ausgebildet wurde,
  • die erforderliche theoretische und praktische Prüfung bestanden hat,
  • die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann,
  • keine EU-Fahrerlaubnis besitzt.

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