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Ausländischen Führerschein umtauschen

Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland?

In diesem Fall ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis noch sechs Monate gültig.

Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen (in der Praxis in der Regel „Umschreibung“ genannt).

Eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis muss nur umgeschrieben werden, wenn der Führerschein oder einzelne Fahrerlaubnisklassen befristet sind und verlängert werden sollen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Ausländischen Führerschein umtauschen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

ausländischer Führerschein

  • Personalausweis oder Reisepass
  • erste Meldebestätigung in Deutschland
  • ein biometrisches Passfoto
  • ausländischer Führerschein mit Übersetzung, wenn kein EU-/EWR-Führerschein
  • Übersetzungen werden von anerkannten Automobilclubs erstellt.
  • bei einer EU-EWR-Fahrerlaubnis, sowie bei einer Fahrerlaubnis aus einem Staat, der in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, die wegen einer Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) umgetauscht werden soll, zusätzlich:
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung sowie
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
    • evtl. betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bei Klasse D

Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie nur vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.

  • bei einer Nicht-EU-/EWR-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen.

Bitte beantragen Sie den EU-Führerschein schriftlich über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

Hinweis: Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Führerscheinstelle weiter.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung des Führerscheins beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Es gelten die Befristungen auf Ihrem ausländischen Führerschein.

Eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis muss nur umgetauscht werden, wenn der Führerschein oder einzelne Fahrerlaubnisklassen befristet sind und verlängert werden sollen.

Für alle anderen Fahrerlaubnisse gilt:

  • Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise
  • Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

  • 36,30 Euro bis 44,70 Euro 
  • bei Bestellung des Führerscheins per Express ggf. zusätzlich 20,48 EUR.

Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft nur das Fü
hrerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.