Ausländischen Führerschein umtauschen
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland?
In diesem Fall ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis noch sechs Monate gültig.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen (in der Praxis in der Regel „Umschreibung“ genannt).
Eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis muss nur umgeschrieben werden, wenn der Führerschein oder einzelne Fahrerlaubnisklassen befristet sind und verlängert werden sollen.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Ausländischen Führerschein umtauschen"