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Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

dienstlich erworbene Fahrerlaubnis

Sie sollten die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt oder bei uns. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an uns weiter.

Gegen eine gesonderte Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen wir Ihnen gerne.

Es werden folgende Gebühren erhoben:

  • bei Umschreibung innerhalb der Probezeit: EUR 37,10
  • bei Umschreibung außerhalb der Probezeit: EUR 36,30

Falls eine Prüfung zu absolvieren ist, kommt eine Nachgebühr in Höhe von 7,60 EUR hinzu.

Für eine Expressbestellung des Führerscheins wird ggf. außerdem eine separate Gebühr in Höhe von 20,48 EUR verlangt.

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