Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erweitern
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen,
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr,
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen,
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Die Erlaubnis wird für die jeweilige Beförderungsart erteilt. Eine bestehende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann um weitere Beförderungsarten erweitert werden.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.