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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Führerschein - bei Namensänderung umtauschen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Namensänderung

  • alter Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist

Sie können die Namensänderung schriftlich bei uns beantragen. Die Antragstellung ist ohne weiteres per Post möglich. Damit beschleunigen Sie die Abläufe. Im Übrigen müssen Sie dann nur einen Termin zur Abholung des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde wahrnehmen.

Alternativ kann über folgende Bürgermeisterämter ebenfalls der Antrag gestellt werden:

Bad Urach, Dettingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Mehrstetten, Metzingen, Münsingen, Pfronstetten, Pliezhausen, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Zwiefalten.

Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an uns weiter.

Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Führerschein bei uns oder beim Bürgermeisteramt abholen können.

Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sowie einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers) für Sie abholen.

Ab sofort ist auch der Direktversand Ihres Führerscheins direkt von der Bundesdruckerei an Sie möglich. So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein am Schnellsten. Der Direktversand kann auf dem Antrag angekreuzt werden. Achtung: Bei Direktversand muss der Original-Führerschein beigelegt werden.

Gegen eine gesonderte Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Bitte vermerken Sie dies ggf. gut sichtbar auf dem Antragsformular. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Im Regelfall 10,00 EUR bis 25,30 EUR.

Bei besonders hohem Arbeitsaufwand können im Einzelfall zusätzliche Gebühren anfallen.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 21 Antrag auf Erteilung
  • § 25 Meldepflichten