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Karteikartenabschrift beantragen

Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Fahrerlaubnisklassen Sie erworben haben.

Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist.
Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:

  • Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
  • Ihr Papierführerschein ist verlorengegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Karteikartenabschrift beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich
ausfüllbar

Ihr Papierführerschein wurde nicht von der Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort ausgestellt.

  • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerscheinausgestellt worden ist.
  • Angaben zum Papierführerschein: Führerscheinnummer und Ausstellungsdatum
  • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Sie können die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen, die den Papierführerschein ausgestellt hat.
Der Antrag kann in der Regel formlos erfolgen, beispielsweise durch Brief oder E-Mail. Soweit die zuständige Behörde für den Antragung der Karteikartenabschrift bereits einen Online-Antrag anbietet, kann dieser über den Link genutzt werden.

Die Karteikartenabschrift wird im Regelfall direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesendet.

keine

je nach Behörde unterschiedlich!
Bitte geben Sie in jedem Fall mögliche Kontaktdaten (Adresse, Mailadresse, Telefonnummer) im Antrag an. Nutzen Sie hierfür das Freitextfeld.

Widerspruch

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen (Form und Frist), erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle

Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland - Kraftfahrt-Bundesamt

keine

21.11.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg