Folgende Aufgaben übernimmt die Gastättenbehörde:
- Erstellung von verwaltungsrechtlichen Verfügungen und Gebührenentscheidungen.
- Bearbeitung von Widersprüchen.
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Veterinärwesens.
- Ausstellung von tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Erlaubnissen/Genehmigungen und sonstigen Nachweisen.
- Gebühren und Abrechnungen
- Fleischhygienestatistik
- Verbraucherinformationen gemäß § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
- Gaststättenrecht