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Gaststättenbehörde

Folgende Aufgaben übernimmt die Gastättenbehörde:

  • Erstellung von verwaltungsrechtlichen Verfügungen und Gebührenentscheidungen.
  • Bearbeitung von Widersprüchen.
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Veterinärwesens.
  • Ausstellung von tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Erlaubnissen/Genehmigungen und sonstigen Nachweisen.
  • Gebühren und Abrechnungen
  • Fleischhygienestatistik
  • Verbraucherinformationen gemäß § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
  • Gaststättenrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten/Sprechzeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:45 Uhr

Kontakt

Adresse

Verwaltungssitz