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Belehrung von Lebensmittelpersonal

Die Hygienebelehrungen nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz finden ausschließlich im Online-Format statt. Aufgrund geringer Nachfrage finden derzeit keine Präsenzschulungen statt. 

Erstbelehrung

Anmeldung zur Erstbelehrung

Gebühren:

  • Die Teilnahmegebühr für gewerblich tätige Personen beträgt 30,00 Euro.

  • Die Teilnahmegebühr für Schülerinnnen und Schüler im Rahmen eines Praktikums, ehrenamtlich tätige Person sowie Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, beträgt 5,00 Euro. Sollten Sie diesem Personenkreis angehören, so senden Sie vor der Anmeldung bitte einen entsprechenden Nachweis (zum Beispiel eine Bescheinigung des Freiwilligendienstes) an die E-Mail-Adresse ifsg(at)tz-glehn.de. Das TZG (Technologiezentrum, Glehn) wird Ihnen einen Gutschein für die Buchung zur Verfügung stellen. Wir weisen darauf hin, dass diese Bescheinigungen nicht für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden können.

Der Ablauf der Online-Hygienebelehrung (PDF, nicht barrierefrei) wird im Flyer erklärt.

Folgebelehrung

Anmeldung zur Folgebelehrung

Gebühren: 15,00 Euro

Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung zur Folgebelehrung bei Ihrem Arbeitgeber, ob er sein Einverständnis zur Belehrung durch die Technologiezentrum Glehn GmbH gibt und klären Sie die Kostenübernahme.

Vereinfachte Belehrung

Für ehrenamtlich tätige Personen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen wurde die Belehrung vereinfacht. Sie kann durch das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen (PDF, nicht barrierefrei) des Landesgesundheitsamts erfolgen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF, nicht barrierefrei) stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung.

Abschrift Belehrungsbescheinigung

Falls Sie eine Abschrift Ihrer Belehrungsbescheinigung aus einer früheren  Präsenzveranstaltung im Kreisgesundheitsamt Reutlingen benötigen, treten Sie gern mit uns in Kontakt.