Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygieneverordnungen in öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäuser, ambulant operierende Arztpraxen, Gemeinschaftseinrichtungen und berät bei Bedarf die Einrichtungen über Maßnahmen im Bereich der Hygiene sowie zu Infektionskrankheiten.
Merkblätter des Kreisgesundheitsamtes:
Informationen des Regierungspräsidiums: