Die Trinkwasseranlagen sowie das Badewasser der Lehrschwimmbecken, Frei- und Hallenbäder im Landkreis Reutlingen werden durch das Kreisgesundheitsamt hygienisch überwacht.
Im Landkreis Reutlingen befinden sich über 30 Wasserversorgungsanlagen, welche jeweils täglich über 10 Kubikmeter Trinkwasser liefern beziehungsweise mehr als 50 Personen versorgen, die durch das Kreisgesundheitsamt Reutlingen im Rahmen regelmäßiger Begehungen der Trinkwasseranlagen (zum Beispiel Brunnen, Quellen, Wasseraufbereitungsanlagen, Hochbehälter) hygienisch überwacht werden.
Die öffentliche Wasserversorgung der Städte und Gemeinden wird durch eigene Brunnen oder Quellen sowie durch regionale Zweckverbände sichergestellt. Neben den eigenen Wasservorkommen und regionalen Zweckverbänden wird Trinkwasser von den beiden Fernwasserversorgern bezogen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt, dass die jeweiligen Grenzwerte einzuhalten sind. Des Weiteren ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt, in welchen Abständen und welchem Umfang der Betreiber einer Wasserversorgung Qualitätsuntersuchungen durchzuführen hat.
Die hygienische Beurteilung des Trinkwassers stützt sich vor allem auf bakteriologische Routinekontrollen und die chemisch-physikalische Untersuchung.
Das Kreisgesundheitsamt ist unter anderem zuständig für:
Hinweise auf Verunreinigungen des Wassers können Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe darstellen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Trinkwasser verunreinigt ist, können Sie dies über das Online-Formular dem Kreisgesundheitsamt melden:
Schwimm- und Badebecken: Im Landkreis Reutlingen gibt es 35 Lehrschwimmbecken, Frei- und Hallenbäder, welche regelmäßig von den Betreibern beprobt und durch das Kreisgesundheitsamt hygienisch überwacht werden.
Badegewässer: Im Landkreis Reutlingen gibt es keine Badegewässer, die öffentlich zugelassen sind.