Die Akten des Liegenschaftskatasters des Landkreises Reutlingen sind über einen Zeitraum von nahezu 200 Jahren entstanden.
Die Liegenschaftskatasterakten sind nach der Vorgabe der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters unter den Aspekten Bereitstellung, Sicherung und Archivierung vollständig digital zu erfassen.
Die Akten werden nach der Digitalisierung entsprechend den Qualitätsanforderungen der seither analog vorliegenden Originalliegenschaftskatasterakten von der jeweiligen Urvermessung bis heute in digitaler Form vorliegen, und später über das digitale Informationssystem für die Bereitstellung der Liegenschaftskatasterakten als zentrales IT-Verfahren in Baden-Württemberg abrufbar sein. Mit dem vom Land bereitgestellten Informationssystem sollen die Daten den Nutzern landesweit online zur Verfügung stehen.
Mit der digitalen Erfassung der Liegenschaftskatasterakten steht beim Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung der nächste Schritt hin zur digitalen Verwaltung an.
Das Digitalisierungsprojekt des Kreisamtes für Landentwicklung und Vermessung wird an einen externen Dienstleister vergeben und ist in zwei Teilprojekte aufgeteilt. Insgesamt fallen dabei rund 1,2 Millionen Digitalisate an Vermessungsakten aus den 85 Gemarkungen des Landkreises Reutlingen an, die vom Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung qualitätsgesichert und in einer für Baden-Württemberg einheitlichen Datenbank abgelegt werden.
Die gebundenen Liegenschaftskatasterakten (Primärkataster mit Ergänzungsbänden, Urbrouillon Abschriften, Ergänzungsbrouillon Abschriften, Messurkundenbände - Laufzeit bis 1972, und andere gebundene Aktenarten) der nachfolgend aufgeführten Gemarkungen werden ab dem 07.10.2024 digital erfasst.
Hinweis: Aufgrund externer Digitalisierungsarbeiten sind die unten stehenden analogen gebundenen Liegenschaftskatasterakten während des genannten Zeitraums nicht vor Ort im Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung verfügbar. Während der circa 2,5-jährigen Digitalisierungsphase kann es daher zu Einschränkungen bei der Erhebung von Liegenschaftskatasterakten vor Ort kommen.
Gemarkung | voraussichtlich außer Haus ab | voraussichtlich zurück im Haus ab |
---|---|---|
Böttingen | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Bremelau | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Buttenhausen | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Dapfen | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Gemarkung | voraussichtlich außer Haus ab | voraussichtlich zurück im Haus ab |
---|---|---|
Aichstetten Messurkunden Bd. 3, 8, 9 | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Anhausen Messurkunden Bd. 3, 4 | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Apfelstetten Ergänzungsbrouillon Abschrift Bd. 1 Messurkunden Bd. 1, 2, 5, 6, 10 | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Auingen Primärkataster Bd. 1, 2 Ergänzungsbrouillon Abschrift Bd. 1 Messurkunden Bd. 0, 1, 3, 4, 5, 8, 9, 22, 24 | 28.11.2024 | 09.01.2025 |
Ausblick: Für einen nächsten Abruf sind die gebundenen Liegenschaftskatasterakten (PK mit Ergänzungsbände, Urbrouillon Abschriften, Ergänzungsbrouillon Abschriften, Messurkundenbände) der folgenden Gemarkungen vorgesehen:
Gemarkung | voraussichtlich außer Haus ab | voraussichtlich im Haus zurück ab |
Dettingen | 09.01.2025 | 04.02.2025 |