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Flurneuordnung

Die ländlichen Räume sind in ihrer Funktion als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten und zu entwickeln und in ihrer Bedeutung als Natur-, Kultur- und Erholungsraum zu sichern. Vordringliches Ziel zur Stärkung der Wirtschaftskraft und Beschäftigung ist es, die Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, die gemeindliche und regionale Entwicklung zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.

Dies geschieht durch das Verbessern der Arbeits- und Produktionsbedingungen, indem der stark zersplitterte Grundbesitz großflächig zusammengelegt, ein neues Wegenetz mit großen Schlaglängen geschaffen, die Wasserverhältnisse durch Anlage zusätzlicher Gräben geordnet, Missformen minimiert und somit Randstreifenverluste stark eingeschränkt werden. Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Flurneuordnungen einen Produktions- und Zeitgewinn von 20 Prozent erbringen und damit Freiräume für außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten schaffen.

Dabei steht der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und die Förderung der kommunalen und regionalen Entwicklung im Vordergrund.

Im Landkreis Reutlingen werden derzeit 12 Flurneuordnungsverfahren mit einer Gesamtfläche von 10.991 ha und 3.080 Teilnehmern bearbeitet. Bei einer Kreisfläche von 109.400 ha bedeutet dies, dass rund 10 % der Kreisfläche flurbereinigt werden.

Die Nachfrage nach weiteren Flurbereinigungsverfahren ist ungebrochen, da neben den noch unbereinigten Gebieten auch in bereits bereinigten Gebieten der Wunsch auf größere Schlaglängen, stärkere Zusammenlegung und gut ausgebaute Wegen besteht. Großprojekte wie Straßenneubauten oder Schnellbahntrassen können ohne Flurneuordnungsverfahren kaum verwirklicht werden.

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