Übersetzung mit Google Translate wählen

Forstrechtliche Genehmigung beantragen

Organisierte Veranstaltungen, von denen eine wesentliche Gefährdung, Störung oder Verunreinigung für die Lebensgemeinschaft Wald, die Waldbewirtschaftung oder die Erholung von Waldbesuchenden ausgeht oder die eine deutliche kommerzielle Absicht haben, sind genehmigungspflichtig.

Das Kreisforstamt Reutlingen erteilt Genehmigungen für organisierte Veranstaltungen im Wald.

Die Anträge sind mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.