Forstrechtliche Genehmigung beantragen
Organisierte Veranstaltungen, von denen eine wesentliche Gefährdung, Störung oder Verunreinigung für die Lebensgemeinschaft Wald, die Waldbewirtschaftung oder die Erholung von Waldbesuchenden ausgeht oder die eine deutliche kommerzielle Absicht haben, sind genehmigungspflichtig.
Das Kreisforstamt Reutlingen erteilt Genehmigungen für organisierte Veranstaltungen im Wald.